Eine Milliarde Euro will das Bundesministerium für Verkehr in den kommenden vier Jahren bereitstellen, damit schwere Lkw künftig an ausreichend Ladepunkten Strom tanken können. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder stellte die neue Förderrichtlinie am 4. Mai 2026 vor und machte deutlich, wie groß der Handlungsdruck ist: „Der schwere Straßengüterverkehr ist unverzichtbar für den Wirtschaftsstandort Deutschland – zugleich steht er vor der Aufgabe, klimafreundlich zu werden.“
Das Programm richtet sich an zwei Zielgruppen gleichzeitig. Speditionen und Logistikunternehmen, die auf ihrem eigenen Betriebsgelände Ladestationen für batterieelektrische Nutzfahrzeuge errichten wollen, können ebenso Fördermittel beantragen wie Investoren, die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur aufbauen. Neben den eigentlichen Ladepunkten sind auch der dafür nötige Netzanschluss, Batteriespeicher und Systeme zum Ladelastmanagement förderfähig – ein Ansatz, der die gesamte technische Kette abdecken soll.
Schnieder betonte, dass Elektromobilität im Schwerlastverkehr nur dann funktionieren könne, wenn die Infrastruktur Schritt halte: „Klar ist: Elektromobilität im schweren Straßengüterverkehr kann nur mit einer leistungsfähigen Infrastruktur erfolgreich sein – genau hier setzen wir mit unserer Förderung an.“ Die Förderrichtlinie ist eingebettet in den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 und soll den Transportsektor nicht nur klimafreundlicher machen, sondern auch widerstandsfähiger gegenüber Schwankungen auf den fossilen Energiemärkten.
Zum Auftakt stehen 200 Millionen Euro bereit, verteilt auf drei Förderaufrufe. Kleine und mittlere Unternehmen, die nicht-öffentlich zugängliche Ladepunkte auf ihrem Gelände installieren möchten, können ab dem 5. Juni 2026 Anträge einreichen – hier gilt das Prinzip der Reihenfolge des Eingangs, die Förderung wird pauschal bewilligt. Für alle übrigen Unternehmen mit demselben Vorhaben sowie für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur läuft die Antragsfrist jeweils vom 26. Mai bis zum 7. Juli 2026. In diesen beiden Kategorien entscheidet ein wettbewerbliches Auswahlverfahren über die Vergabe, wobei das zentrale Kriterium lautet: Wie viel Ladeleistung entsteht pro eingesetztem Fördereuro? Weitere Förderaufrufe sollen im Laufe der vierjährigen Programmlaufzeit folgen und an die jeweilige Marktentwicklung angepasst werden.
Wer sich vorab informieren will, hat dazu am 19. Mai 2026 Gelegenheit. Ab 9:30 Uhr veranstaltet die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur gemeinsam mit dem Projektträger Jülich ein kostenfreies Online-Seminar, bei dem Interessierte Fragen stellen können. Darüber hinaus sind Anfang Juni drei weitere Webinare geplant, die jeweils einen der drei Förderaufrufe im Detail vorstellen: Am 2. Juni 2026 geht es zunächst um die nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen sowie in einer separaten Veranstaltung um das Angebot für alle Unternehmen. Am 3. Juni 2026 folgt das Webinar zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur.
Parallel zum neuen Förderprogramm für batterieelektrische Lkw läuft bereits ein Aufruf zur Förderung von Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr, der sich an Betreiber von Nutzfahrzeugen mit wasserstoffbasierten Antrieben richtet. Das Bundesverkehrsministerium verfolgt damit eine technologieoffene Strategie, die den Schwerlastverkehr auf mehreren Wegen dekarbonisieren soll. Detaillierte Informationen zur Förderrichtlinie und den einzelnen Aufrufen stellt der Projektträger Jülich auf seiner Webseite bereit.




















