
Ermittlerinnen und Ermittler in Deutschland sollen künftig Fotos von Tatverdächtigen per Künstlicher Intelligenz automatisiert mit öffentlich zugänglichen Bildern im Internet abgleichen dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesjustizministerium vorgelegt – und aus dem Saarland kommt deutliche Zustimmung.
Das saarländische Justizministerium begrüßt den Vorstoß aus Berlin ausdrücklich. Staatssekretär Dr. Diener ordnete die geplante Neuregelung als überfälligen Schritt ein: „Unsere Ermittlungsbehörden brauchen zeitgemäße Instrumente zur Strafverfolgung. KI und andere digitale Tools können hier einen wichtigen Beitrag leisten.“ Besonders der automatisierte Online-Bildabgleich könne ein „digitaler Turbo für die Strafverfolgung“ sein.
Bisher fehlt in Deutschland eine Rechtsgrundlage, die es Polizei und Staatsanwaltschaft erlaubt, Lichtbilder aus laufenden Strafverfahren automatisiert mit frei zugänglichen Aufnahmen im Netz zu vergleichen. In der Praxis bedeutet das: Wer einen unbekannten Verdächtigen identifizieren will, muss mühsam und zeitaufwendig einzelne Webseiten manuell durchsuchen. Auch der Einsatz moderner, verfahrensübergreifender Analysesysteme für bereits gespeicherte Daten ist nach geltendem Recht nicht zulässig.
Der Gesetzentwurf soll beide Lücken schließen. Konkret könnten Ermittlungsbehörden etwa das Foto eines Terrorverdächtigen automatisiert mit öffentlich zugänglichen Social-Media-Profilen abgleichen, um dessen Identität festzustellen. Parallel dazu sollen verbesserte Recherche- und Analysemöglichkeiten für bereits vorhandene Datenbestände geschaffen werden. Beide Instrumente wären allerdings an enge Voraussetzungen geknüpft: Nur bei dem Verdacht schwerwiegender Straftaten dürften sie zum Einsatz kommen.
Staatssekretär Dr. Diener betonte, dass die geplanten Befugnisse mit klaren rechtsstaatlichen Leitplanken versehen seien. „Sie kommen von vorne herein nur bei schwerwiegenden Straftaten, wie beispielsweise Mord, Totschlag und schweren Gewaltdelikten in Betracht“, sagte er. Damit solle sichergestellt werden, dass die neuen digitalen Werkzeuge mit Augenmaß eingesetzt werden.
Der Vorstoß reiht sich in eine breitere Debatte darüber ein, wie weit der Staat bei der Nutzung von KI-gestützten Ermittlungsmethoden gehen darf. Befürworter sehen in dem Entwurf eine längst notwendige Anpassung des Strafprozessrechts an die digitale Realität. Kritiker dürften hingegen Fragen zum Datenschutz und zur Verhältnismäßigkeit aufwerfen – insbesondere mit Blick auf die massenhafte Auswertung öffentlich zugänglicher Bilder. Wie schnell der Gesetzentwurf den parlamentarischen Prozess durchläuft, bleibt abzuwarten.




















