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Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland reagiert mit scharfer Kritik auf den ersten Bericht der Finanzkommission Gesundheit. In einer am 31. März veröffentlichten Stellungnahme warnt der Vorstand der KVS vor gravierenden Folgen für die ambulante Versorgung und stellt die provokante Frage, ob die Empfehlungen der Kommission letztlich auf die Abschaffung niedergelassener Fachärzte hinausliefen.

Der Hintergrund ist alarmierend: Die Finanzkommission beziffert die Deckungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2027 auf 15,3 Milliarden Euro. Bis 2030 könnte dieses Defizit auf 40,4 Milliarden Euro anwachsen. Demografischer Wandel und medizinische Innovationen treiben die Ausgaben nach oben, während die Einnahmen nicht Schritt halten. Die KVS weist darauf hin, dass selbst diese Prognosen noch deutlich unter den Zahlen liegen, die ein bereits vorliegendes Deloitte-Gutachten zur Finanzkrise der GKV bis 2050 ermittelt hat. Rekorddefizite seien bei Fortführung des bisherigen Systems unausweichlich.

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Nicht alles an dem Bericht lehnt die saarländische Kassenärztliche Vereinigung ab. Dass der Bund ab 2027 rund 12,5 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen wie die Absicherung von Bürgergeldempfängern übernehmen soll, findet nach eigener Aussage „ungeteilte Zustimmung“. Auch Steuern auf Alkohol, Tabak und Zucker hält die KVS für sinnvoll – allerdings nur unter der Bedingung, dass die daraus resultierenden Einnahmen tatsächlich dem Gesundheitssystem zugutekommen.

Der Kern der Kritik richtet sich gegen die 66 Empfehlungen der Kommission, die nach Einschätzung der KVS in erster Linie die Leistungserbringer belasten. Die Vorschläge seien in weiten Teilen deckungsgleich mit den Forderungen des GKV-Spitzenverbandes zur erneuten Budgetierung ärztlicher Leistungen. Dass bei den gesetzlichen Krankenkassen selbst keinerlei Einsparpotenziale identifiziert würden, stößt in Saarbrücken auf Unverständnis. Die Vereinigung vermisst eine ausgewogene Betrachtung, die auch die Verwaltungsstrukturen der Kassen in den Blick nimmt.

Besonders heftig fällt der Widerspruch bei den geplanten Vergütungskürzungen aus. Die Kommission behaupte, dass die Streichung der Vergütungsregelungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz sowie eine globale Begrenzung der Vergütungsanstiege keine Konsequenzen für die Versorgung hätten. Diese Einschätzung teilt die KVS ausdrücklich nicht. Im Gegenteil: Die ohnehin bestehende Terminknappheit werde sich weiter verschärfen, wenn niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihre Leistungen und Terminvergaben den reduzierten Finanzmitteln anpassen müssten.

Die weiteren Budgetierungsvorschläge im ambulanten Bereich treffen nach Analyse der KVS vor allem niedergelassene Fachärzte. Würden sämtliche Empfehlungen umgesetzt, stelle sich unweigerlich die Frage nach dem eigentlichen Ziel der Kommission. Die Stellungnahme aus Saarbrücken lässt keinen Zweifel daran, dass die Kassenärztliche Vereinigung in den Vorschlägen eine existenzielle Bedrohung für die fachärztliche Versorgung im ambulanten Sektor sieht – und bereit ist, diese Auseinandersetzung öffentlich zu führen.

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