Archivbild - Neonazi-Aufmarsch in München am 2. April 2005 - taken by Rufus46 - licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license - https://commons.wikimedia.org
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Nach 28 Sitzungen, sieben Beweisbeschlüssen und der Vernehmung zahlreicher Zeuginnen und Zeugen hat der Untersuchungsausschuss „Rassistische Anschlagserie“ im Saarländischen Landtag seine Beweisaufnahme abgeschlossen. Was bleibt, ist ein ernüchterndes Bild: Die rassistischen Anschläge der frühen 1990er Jahre im Saarland waren kein regionales Phänomen, sondern Ausdruck eines gesamtdeutschen Versagens im Umgang mit rechter Gewalt.

Im Zentrum der Aufarbeitung stand unter anderem der Brandanschlag vom 19. September 1991, bei dem Samuel Kofi Yeboah ermordet wurde. Vor dem Ausschuss sagten Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunalpolitik, Polizei, Staatsanwaltschaft, Justiz und Landesverwaltung aus, ebenso wie Zeitzeugen und unmittelbar Betroffene. Das erklärte Ziel: die rassistischen Taten jener Jahre und den damaligen staatlichen wie politischen Umgang damit umfassend zu durchleuchten.

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Die Ausschussvorsitzende Sevim Kaya-Karadağ zog ein deutliches Fazit. „Die Zeugenaussagen haben deutlich gemacht, dass die rassistischen Anschläge der frühen 1990er Jahre kein isoliertes saarländisches Geschehen waren“, erklärte sie. „Das Wegschauen gegenüber rechter Gewalt war ein gesamtdeutsches Phänomen dieser Zeit – geprägt von Verharmlosung, fehlender Sensibilität für rassistische Tatmotive und institutionellen Defiziten.“ Keine einzelne Person trage die Hauptschuld, vielmehr habe ein kollektives Versagen verschiedener staatlicher und gesellschaftlicher Akteure vorgelegen. Diese Erkenntnis sei unbequem, aber notwendig, um Verantwortung ehrlich zu benennen.

Der Ausschuss nahm dabei bewusst unterschiedliche Ebenen in den Blick. Neben der kommunalpolitischen Verantwortung vor Ort standen das Handeln von Polizei, Staatsanwaltschaft und weiteren staatlichen Stellen auf dem Prüfstand. Die Anhörungen legten offen, wie stark fehlende Anerkennung der Betroffenenperspektive, mangelhafte Vernetzung der Behörden und strukturelle Blindstellen das staatliche Handeln jener Jahre geprägt hatten.

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Kira Braun, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und Obfrau im Untersuchungsausschuss, unterstrich, dass die Aufarbeitung weit über einen historischen Rückblick hinausreiche. „Die gewonnenen Erkenntnisse sind Auftrag für die Gegenwart und die Zukunft“, sagte Braun. Der Ausschuss habe bereits konkrete Veränderungen angestoßen. Als Beispiel nannte sie den Opferentschädigungsfonds, den Ministerpräsidentin Anke Rehlinger vorgeschlagen hatte und der inzwischen umgesetzt sei. Damit existiere ein Instrument, das Betroffene rechter Gewalt anerkenne und unterstütze. Zugleich habe der Ausschuss das Thema rechter Gewalt erneut deutlicher auf die politische Agenda gesetzt.

Braun verwies dabei auf die aktuelle Brisanz der Arbeit. In einer Zeit, in der rassistische und rechtsextreme Strömungen wieder erstarkten, sei die Auseinandersetzung mit den Versäumnissen der Vergangenheit von besonderer Dringlichkeit. „Wer aus der Geschichte nichts lernt, läuft Gefahr, alte Fehler zu wiederholen“, mahnte sie. Die SPD-Landtagsfraktion werde sich weiterhin entschieden gegen Rassismus, rechte Gewalt und jede Form der Ausgrenzung stellen – politisch, parlamentarisch und gesellschaftlich.

Auch Sandra Quinten, Mitglied des Untersuchungsausschusses, betonte die Konsequenzen für das heutige Handeln staatlicher Stellen. „Die Beweisaufnahme hat auch gezeigt, wie wichtig es ist, dass staatliche Stellen rechte Gewalt und rassistische Tatmotive frühzeitig erkennen und entschieden verfolgen“, erklärte sie. Gerade im Umgang von Polizei und Sicherheitsbehörden mit solchen Taten brauche es Sensibilität, klare Zuständigkeiten und den Willen, die Perspektive der Betroffenen ernst zu nehmen.

Mit dem Abschluss der Beweisaufnahme endet ein wesentliches Kapitel der Ausschussarbeit, die zugleich einen Beitrag zur Erinnerungskultur im Saarland leistet – insbesondere im Gedenken an Samuel Kofi Yeboah und alle weiteren Betroffenen rechter Gewalt. Nun folgt die Auswertung der gesammelten Erkenntnisse. Der Abschlussbericht soll zeitnah vorgelegt werden.