Die Stadtverwaltung im Homburger Rathaus.
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In den sozialen Medien wird diskutiert. Die Meinung über Rüdiger Schneidewind gehen zum Großteil in die gleiche Richtung, nur wenige unterstützen Schneidewind nach der Urteilsverkündung öffentlich. Fakt ist: Das Urteil ist gesprochen, Rüdiger Schneidewind lässt sein Amt ruhen. Doch wie geht es nun weiter in der Kreisstadt? 

Eins vorneweg: Kurzfristige Neuwahlen stehen erst mal nicht im Raum. Dies wäre erst der Fall, wenn Schneidewind von seinem Amt zurücktreten würde – oder das Urteil in der Revisionsverhandlung bestätigt wird. Während dieser zeitlichen Vakanz rückt nun Bürgermeister Michael Forster (CDU) in den (politischen) Mittelpunkt. Bis auf weiteres werden die Amtsgeschäfte von ihm geführt. 

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Der äußerte sich unterdessen in einer Pressemitteilung der Stadt Homburg: „Ich respektiere den Schritt von Rüdiger Schneidewind. Unsere Stadt befindet sich in einer außergewöhnlichen und schwierigen Situation. Ich sehe meine Aufgabe jetzt darin, die Verwaltung neu zu strukturieren, professionell zu führen und dafür zu sorgen, dass sie künftig an Recht und Gesetz orientiert arbeitet.“ Insbesondere der letzte Satz lässt aufhorchen, gab es doch bei der Urteilsverkündung von Richter Ralf Schwinn Kritik an der Verwaltung der Kreisstadt – und mit Schneidewind, seinem Amtsvorgänger Karlheinz Schöner sowie dem früheren Bürgermeister Klaus Roth stehen gleich drei Spitzenpolitiker der Kreisstadt vor Gericht. 

„Ich werde dazu all meine Verwaltungs- und kommunalpolitische Erfahrung einbringen. Dabei setze ich auch vor allem auf das Engagement und das Zusammenwirken aller Beschäftigten der Stadtverwaltung, damit uns das gelingt. Als ersten Schritt werde ich deshalb eine außerordentliche Personalversammlung einberufen“,  so Forster abschließend. 

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Nach der Revision kann es für Schneidewind übrigens vor Gericht weitergehen, denn der Stadtrat könnte noch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Hier haben die Ratsmitglieder, unter dem Vorsitz von Gerhard Wagner (SPD),  eine Kommission gebildet, die etwaige Regressansprüche prüfen und gegebenenfalls durchsetzen soll. Sollte dies der Fall sein, müsste Rüdiger Schneidewind erneut vor dem Landgericht Saarbrücken erscheinen und sich dann in einem Zivilprozess verantworten.

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