Anzeige

154 Paare besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit, während bei 42 Paaren einer oder beide Verlobte nicht deutsch waren. Es zeigte sich auch, dass 145  aller in Homburg Verehelichten auch hier ihren gemeinsamen Wohnsitz hatten, während bei 21 Paaren nur einer der Verlobten Homburger war und bei den restlichen 30 Paaren keiner seinen Wohnsitz in Homburg hatte. 

Anzeige

Was die Namenswahl bei der Eheschließung anbelangt, so sprachen sich im Berichtsjahr 41 Paare für getrennte Namensführung aus, während 155 Paare sich auf einen gemeinsamen Ehenamen festlegten. In 148 Fällen wurde der Name des Mannes Ehename, während bei sieben Paaren der Ehemann künftig seinem Ehenamen den Zusatz „geborener“ hinzufügen muss. 

Für einen Doppelnamen – dies ist nur für den Ehegatten möglich, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist und der praktisch nach der Eheschließung verloren gehen würde – entschied man sich in 23 Fällen. Für eine Eheschließung im Ausland wurden vom Standesamt Homburg 22 Ehefähigkeitszeugnisse an die deutsche Verlobte beziehungsweise den deutschen Verlobten ausgestellt.

Anzeige

An dieser Stelle noch ein wichtiger Hinweis für alle Heiratswilligen: Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem Standesamt darüber, welche Unterlagen von Ihnen für die Anmeldung zur Eheschließung vorzulegen sind (Tel. Nr.101-163) und sichern Sie sich durch frühzeitiges Anmelden Ihren Hochzeitstermin, damit Sie alles Notwendige planen können. Gerne händigt man Ihnen beim Standesamt eine Checkliste über die in Ihrem Fall vorzulegenden Unterlagen aus und berät Sie bei der Beschaffung.

Weiterlesen auf Seite 3

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein