Wer seine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Alternative tauschen möchte, sollte nicht länger zögern. Denn die staatlichen Förderungen werden zwar weiterhin gezahlt, schrumpfen jedoch in regelmäßigen Abständen. Seit dem 21. Juli gelten neue Regeln, nachdem die Bundesregierung die Beantragung von Fördermitteln bei der KfW zuvor kurzfristig gestoppt hatte. Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland, bringt es auf den Punkt: „Schnelles Handeln sichert höhere Zuschüsse.“

Hintergrund ist das neu verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz, das in Kürze in Kraft tritt. Parallel dazu hat die Bundesregierung die Förderbedingungen für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüsse überarbeitet. Trotz der schrittweisen Kürzungen rät die Energieberatung weiterhin klar dazu, beim Heizungstausch auf erneuerbare Energien zu setzen. „Die Förderungen für den Heizungstausch und energetische Sanierungen bleiben auch nach dem 21.07. attraktiv“, betont Becker. „Allerdings verringern sich die neuen Förderzuschüsse und werden alle sechs Monate etwas geringer.“

Anzeige

Wie bisher können Hauseigentümer eine Grundförderung von bis zu 30 Prozent der Kosten erhalten, wenn sie eine fossile Heizung durch eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder einen Fernwärmeanschluss ersetzen. Ab 2027 kommt ein Bonus von 15 Prozent für europäische Wärmepumpen hinzu, bei gleichzeitiger Absenkung der Grundförderung im selben Umfang. Der sogenannte Klima-Geschwindigkeitsbonus fällt hingegen kleiner aus: Statt der bisherigen 20 Prozent sind es nun 16 Prozent, und alle sechs Monate soll dieser Wert um weitere vier Prozentpunkte sinken.

Besonders profitieren einkommensschwächere Haushalte von einer verbesserten Staffelung. Wer jährlich bis zu 50.000 Euro verdient, erhält einen Einkommensbonus von zehn Prozent, bei einem Einkommen bis 40.000 Euro sind es 30 Prozent und bis 30.000 Euro sogar 40 Prozent. In der letzten Gruppe summiert sich der Zuschuss damit auf bis zu 80 Prozent der Kosten. Für Familien mit minderjährigen Kindern lässt sich das anrechenbare Einkommen um 10.000 Euro reduzieren, was den Bonus zusätzlich erhöht. Gestrichen wurden dagegen der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen.

Anzeige

Wichtig zu wissen: Gefördert wird ausschließlich der Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen. Wer bereits eine Fernwärmeversorgung oder eine Erneuerbare-Energie-Anlage ab Baujahr 2008 nutzt, geht bei einem Austausch leer aus. Zudem sinken die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro und sollen danach halbjährlich um jeweils 750 Euro weiter fallen. „Ein frühzeitiger Umstieg auf erneuerbare Energien ist damit sehr lukrativ“, so Becker.

Auch abseits der Fördersätze spricht viel für eine zeitnahe Entscheidung. Der Markt für Heizungsinstallationen hat sich spürbar entspannt, Wartezeiten und Lieferengpässe haben vielerorts abgenommen. Wer jetzt plant, kann Angebote in Ruhe vergleichen und den Austausch ohne Zeitdruck umsetzen. Im Rahmen der kostenlosen Energieberatung lassen sich bis zu drei Wärmepumpenangebote unabhängig analysieren. Fossile Energieträger werden durch die CO₂-Bepreisung und schrumpfende Gasnetze ohnehin absehbar teurer.

Anzeige

Vor jedem Heizungstausch empfiehlt die Verbraucherzentrale einen Blick in die kommunale Wärmeplanung, die Auskunft über die künftige Wärmeversorgung im eigenen Wohngebiet gibt. Einen rechtlichen Anspruch auf einen Fernwärmeanschluss gibt es allerdings nicht, selbst wenn die Planung Fernwärme vorsieht. Beckers Fazit klingt eindringlich: „Die größte Gefahr besteht derzeit darin, gar nichts zu tun. Abwarten schafft meist keine zusätzlichen Vorteile, sondern verlängert die Unsicherheit.“ Fragen beantwortet die anbieterunabhängige Energieberatung telefonisch, online oder im persönlichen Gespräch unter der kostenfreien Hotline 0800 809 802 400.

💬 Was meinst du dazu?Dein Kommentar
Anzeige
Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein