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Wie zuverlässig liefert ein Stromnetz? Und wie schnell kommt bei einem Verteilernetzbetreiber ein neuer Anschluss ans Laufen? Auf diese Fragen soll es künftig deutlich klarere Antworten geben. Die Bundesnetzagentur hat eine neue Methodenfestlegung veröffentlicht, die genau hier ansetzt: Sie definiert Kennzahlen, an denen sich die Leistung der Stromverteilernetzbetreiber messen lässt.

„Wir legen Kennzahlen zur Zuverlässigkeit und zur Leistungsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber fest. So können sich die Branche, Verbraucher und Regulierungsbehörden zukünftig ein deutlich klareres Bild des Status quo machen“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Behörde. Neben den bewährten Anreizen zur Reduzierung von Versorgungsunterbrechungen entstünden damit auch neue Anreize, die Netzleistungsfähigkeit spürbar zu verbessern.

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Im Kern schreibt die Festlegung die bisherige Regelung zur Netzzuverlässigkeit fort und sichert so das hohe Niveau der deutschen Versorgungssicherheit ab. Neu ist jedoch ein zusätzlicher Blickwinkel: Jährlich sollen künftig Kennzahlen ermittelt und veröffentlicht werden, die zeigen, wie schnell und wie umfassend ein Betreiber die Energiewende vorantreibt und wie weit er digitalisiert ist.

Konkret geht es dabei um Größen wie die Dauer von Netzanschlüssen und die Umsetzungsquoten bei diesen Anschlüssen. Ergänzend berechnet die Behörde für jeden Netzbetreiber einen eigenen Digitalisierungsindex. Das Ziel ist doppelt: mehr Transparenz für alle Beteiligten und ein Ansporn, überdurchschnittliche Leistung abzuliefern.

Eingebettet ist die Neuregelung in den sogenannten NEST-Prozess, der für „Netze – Effizient – Sicher – Transformiert“ steht. Im Februar 2024 hatte die Bundesnetzagentur diesen Prozess gestartet, um die Regelungen für die Kosten- und Erlösbestimmung neu aufzustellen. Netzbetreiber, Netznutzer und weitere Interessengruppen konnten dabei Stellung nehmen und sich an zahlreichen Austauschveranstaltungen beteiligen. Als letzter Schritt befassten sich die Länder mit den Entwürfen.

Der Anstoß für die gesamte Reform kommt aus Luxemburg. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 verlangt, dass entsprechende Regelungen direkt von der unabhängigen Regulierungsbehörde getroffen werden müssen. Vorgaben, die bislang in der Anreizregulierungsverordnung und den Entgeltverordnungen verankert waren, ersetzt die Bundesnetzagentur deshalb nun durch eigene Festlegungen. Für diese Aufgabe wurde eigens die Große Beschlusskammer Energie eingerichtet, die über die Inhalte entscheidet.

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