Drei Gesetzesvorhaben, ein gemeinsamer Nenner: Tempo. Wenn sich das Bundeskabinett mit den Novellen zum Baugesetzbuch, zum Wärmeplanungsgesetz und zum Energieeffizienzgesetz befasst, blickt die deutsche Energiewirtschaft besonders genau hin. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Stoßrichtung der Vorlagen, mahnt zugleich aber an entscheidenden Stellen Nachbesserungen an.
Für Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, steht die Beschleunigung des Netzausbaus im Zentrum der BauGB-Reform. „Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel der BauGB-Novelle, Planungsverfahren deutlich zu beschleunigen, damit der Netzausbau weiter an Tempo aufnimmt“, erklärt sie. Doch eine isolierte Reform reicht aus Sicht des Verbandes nicht aus. Die Novelle müsse eng mit dem Netzpaket und dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz verzahnt werden – andernfalls drohten Widersprüche und Rechtsunsicherheiten, die genau jene Beschleunigung wieder ausbremsen, die das Vorhaben verspricht.
Konkret sieht der BDEW beim Repowering von Windenergie an Land Handlungsbedarf. Die bewährte 2-H-Regelung dürfe nicht ausgerechnet in Windenergiegebieten ihre Geltung verlieren. Andreae verweist auf die praktische Tauglichkeit dieses Ansatzes, der den Hochlauf der Erneuerbaren bislang stütze. Wer ihn einschränke, riskiere einen Bremseffekt an einer Stelle, an der das Tempo eigentlich anziehen müsse.
Ebenso pointiert äußert sich der Verband zu Batteriespeichern. Die bestehende 200-Meter-Privilegierung im Umkreis von Umspannanlagen müsse erweitert werden, fordert Andreae – und zwar auf 500 Meter, sofern die Speicher den Ausbau der Umspannwerke nicht behindern. Abgesichert werden könne dies durch ein Veto-Recht der Netzbetreiber. Nur so ließen sich Batteriespeicher dort einsetzen, wo sie für Netzstabilität, Versorgungssicherheit und die Integration grüner Energien den größten Nutzen entfalten.
Beim Wärmeplanungsgesetz lobt der BDEW, dass auch kleinere Kommunen künftig besser in die Lage versetzt werden sollen, eine Wärmeplanung zu erstellen. Doch die Erleichterungen dürften nicht in eine reine Pflichtübung münden. „Die Aussagekraft der Wärmepläne darf nicht verringert werden“, betont Andreae. Strom-, Gas- und Fernwärmeplanungen müssten sauber ineinandergreifen, kostspielige Mehrfachinfrastrukturen vermieden und die Beteiligung der Energieversorger gestärkt werden. Längerfristig fordert der Verband eine integrierte Energieinfrastrukturplanung, die mit Netzentwicklungsplänen und Dekarbonisierungsfahrplänen verzahnt ist.
Besonders dringend ist aus Branchensicht die Reform des Energieeffizienzgesetzes. Seit Herbst 2024 wartet die Energiewirtschaft auf diese Novelle, der Gesetzentwurf beziffert das Entlastungspotenzial auf rund 834 Millionen Euro jährlich. Andreae spricht von Bürokratie, die Unternehmen ohne entsprechenden Effizienznutzen finanziell belaste. Dass viele Regelungen nun auf das nach EU-Recht erforderliche Niveau zurückgeführt werden sollen, sei ein entscheidender Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Vergleich.
Der BDEW betont, dass Energieeffizienz für die Unternehmen ohnehin ein zentrales Anliegen sei – schon aus Kostengründen. Über die Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) arbeite der Verband gemeinsam mit anderen großen Industrieverbänden daran, diesen Hebel kontinuierlich zu verstärken. Entscheidend bleibe nun, dass die drei Gesetzesvorhaben am Ende auch das halten, was sie versprechen: Tempo, Klarheit und weniger bürokratischen Ballast.




















