Am gestrigen Donnerstag hat der Landtag über den Antrag der Linksfraktion abgestimmt, der vorsieht, dass das saarländische Verfassungsgericht nach der Kritik führender Medienrechtler am saarländischen Mediengesetz im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren bei der Landesmedienanstalt die entsprechenden Gesetzespassagen überprüft. Auch im Bundestag wird ein entsprechendes Normenkontrollverfahren geprüft. Barbara Spaniol, die medienpolitische Sprecherin:

„Es geht um das Verfassungsgebot der Staatsferne der Medien. Anerkannte Medienrechtler haben das Mediengesetz kritisiert, etwa Helge Rossen-Stadtfeld und Prof. Dr. Dieter Dörr, der in einem Gutachten dargelegt hat, warum die Regelungen ‘eklatant gegen das Gebot der Staatsferne und damit gegen die Rundfunkfreiheit’ verstoßen. CDU und SPD haben in der Vergangenheit stets betont, dass sie von der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen überzeugt sind. Da sie dann auch nichts zu befürchten haben, sollten sie den Weg für eine Überprüfung freimachen. Ein Antrag auf Überprüfung (Normenkontrollverfahren) benötigt die Stimmen von mindestens einem Drittel der Abgeordneten, also 17.”

 

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