Lob und deutliche Kritik in einem Atemzug: Die Arbeitskammer des Saarlandes sieht im jüngsten Bericht der Rentenkommission zwar wichtige Weichenstellungen für eine moderne Alterssicherung, hält zentrale Empfehlungen aber für widersprüchlich. Konkret stören sich die Arbeitnehmervertreter daran, dass die Kommission einerseits die Sicherung des Lebensstandards im Alter zum Maßstab erhebt, andererseits aber Schritte vorschlägt, die genau dieses Versprechen aushöhlen könnten.
„Die Rentenkommission beschreibt sehr treffend, woran sich eine moderne Alterssicherung messen lassen muss: Menschen müssen auch im Ruhestand ihren Lebensstandard sichern können“, erklärt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. Als Zielmarke nennt der Bericht einen Lohnersatz von mindestens 70 Prozent des vorherigen Einkommens über alle Säulen der Alterssicherung hinweg. Caspar sieht darin eine vernünftige Richtschnur – warnt aber, dass Teile der Empfehlungen die gesetzliche Rente eher schwächen als stützen würden.
Ausdrücklich begrüßt die Kammer mehrere Punkte. Dazu zählt die Anerkennung, dass gute Renten zusätzliches Geld kosten, ebenso die Forderung nach einer paritätischen Finanzierung durch die Arbeitgeber. Auch dass Abgeordnete, Vorstände und bisher nicht abgesicherte Selbstständige künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen, hält Caspar für überfällig. Positiv bewertet die Arbeitskammer zudem die Empfehlung, beitragsfreie Minijobs künftig auf Schülerinnen und Schüler zu beschränken. „Die gesetzliche Rentenversicherung muss gestärkt und auf eine breitere Basis gestellt werden“, betont Caspar. Langfristig müssten auch Beamtinnen und Beamte einbezogen werden.
Auf entschiedenen Widerstand stoßen dagegen zwei Vorschläge: die Kopplung der Regelaltersgrenze an die steigende Lebenserwartung sowie die geplante Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“. Schon heute, so Caspar, erreichten viele Beschäftigte die bestehenden Altersgrenzen aus gesundheitlichen Gründen nicht. Eine weitere Anhebung würde soziale Ungleichheiten verschärfen. „Wer länger arbeiten soll, braucht zunächst die Möglichkeit dazu. Statt das Renteneintrittsalter weiter anzuheben, müssen Arbeitgeber altersgerechte Arbeitsplätze schaffen.“ Parallel müssten die Hürden beim Zugang zur Erwerbsminderungsrente sinken – eine Forderung, die auch die Kommission selbst aufgreift.
Differenziert fällt das Urteil zur vorgeschlagenen kapitalgedeckten Zusatzrente nach schwedischem Vorbild aus. Sie könne das Rentenniveau stabilisieren und langfristig die Alterssicherung verbessern, räumt die Arbeitskammer ein. Doch der Haken liege im Detail: Menschen mit Erwerbsminderungsrente profitieren nicht davon – für diese Gruppe käme der Vorschlag faktisch einer Rentenkürzung gleich. Wer das schwedische Modell konsequent übernehmen wolle, müsste zudem die betriebliche Altersversorgung verpflichtend ausgestalten und die zusätzlichen Mittel gezielt dort einsetzen.
Unter dem Strich sieht die Arbeitskammer im Bericht durchaus tragfähige Ansätze für eine zukunftsfeste Alterssicherung. Nun liege es an der Bundesregierung, die 33 Empfehlungen sorgsam zu prüfen und dabei die soziale Schutzfunktion der gesetzlichen Rente nicht aus den Augen zu verlieren. „Finanzielle Nachhaltigkeit ist wichtig. Sie darf aber nicht zulasten der Menschen gehen, die für ihren Schutz vor Altersarmut auf eine starke gesetzliche Rentenversicherung angewiesen sind“, fasst Caspar zusammen.



















