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Wer ein älteres Auto fährt, könnte bald ein Problem bekommen, das sich buchstäblich aufheizt: Die Wartung der Klimaanlage droht teurer und komplizierter zu werden. Der ADAC schlägt Alarm, weil das gängige Kältemittel R134a immer knapper und kostspieliger wird – und weil rechtssichere Alternativen für den Bestand schlicht fehlen.

Hintergrund sind verschärfte Vorgaben aus Brüssel. Die EU will fluorierte Treibhausgase zurückdrängen, weshalb R134a schon seit 2017 nicht mehr in neu zugelassenen Pkw verbaut werden darf. Nun schränken weitere Regelungen die Nutzung des Stoffes zusätzlich ein. Das Ergebnis: sinkende Verfügbarkeit, steigende Preise – und Millionen Fahrzeughalter, die im Regen stehen.

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Manche Werkstätten bieten zwar an, ältere Anlagen auf das modernere und klimafreundlichere Kältemittel R1234yf umzurüsten. Doch bestehende R134a-Systeme sind dafür in der Regel gar nicht ausgelegt. Nach Kenntnis des Automobilclubs fehlen bislang eindeutige Genehmigungen und technische Freigaben. Vor allem zwei Fragen bleiben offen: Was passiert mit der Betriebserlaubnis? Und wer haftet, wenn etwas schiefgeht?

Besonders deutlich wird der ADAC bei einem anderen Punkt. Er warnt ausdrücklich vor günstigen Nachfüllkits, die im Internet teils als R12 oder HC-12a angeboten werden und auf Butan oder Propan basieren. Für Fahrzeug-Klimaanlagen sind diese Mittel meist nicht zugelassen. Kommt es zu einem Unfall oder technischen Defekt, kann von ihnen ein erhebliches Brandrisiko ausgehen.

Dabei geht es keineswegs nur um Komfort an heißen Tagen. Eine funktionierende Klimaanlage kühlt nicht allein den Innenraum, sie entfeuchtet auch beschlagene Scheiben schnell und trägt so unmittelbar zur Fahrsicherheit bei. Wer auf sie verzichten muss, verliert also mehr als nur ein angenehmes Klima im Auto.

Das Ziel der EU, klimaschädliche Gase zu senken, unterstützt der Club ausdrücklich. Doch er pocht darauf, dass für die vielen Millionen älteren Fahrzeuge bezahlbare, technisch sichere und rechtlich zulässige Lösungen geschaffen werden. Konkret fordert der ADAC eine verbindliche Rechtsgrundlage, einheitliche technische Anforderungen an Umrüstungen sowie fahrzeugspezifische Freigaben durch die Hersteller. Bis diese vorliegen, bleibt vielen Haltern nur, die Entwicklung genau im Blick zu behalten.

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