Zweibrücken (ots) – Am Samstag, 05.09.2026, stellten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Zweibrücken im Stadtgebiet mehrere Verkehrsstraftaten fest.
Bereits um 10:10 Uhr wurden in der Poststraße zwei E-Bike-Fahrer einer
Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass beide E-Bikes
durch Betätigung eines Hebels eine Geschwindigkeit von bis zu 35 km/h erreichen
konnten. Aufgrund der technischen Ausgestaltung handelt es sich bei den
Fahrzeugen nicht mehr um Fahrräder mit elektrischem Hilfsantrieb im Sinne der
gesetzlichen Ausnahmeregelung, sondern um Kraftfahrzeuge. Für das Führen der
Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum ist daher eine entsprechende
Fahrerlaubnis erforderlich. Zudem besteht eine Versicherungspflicht. Beide
Fahrer konnten jedoch weder eine erforderliche Fahrerlaubnis noch eine
Versicherung vorweisen. Darüber hinaus konnte bei beiden Fahrern Hinweise auf
eine Beeinflussung durch THC festgestellt werden. Ihnen wurde eine Blutprobe
entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Gegen 15:50 Uhr wurde im Etzelweg der Fahrer eines Kleinkraftrades kontrolliert.
Eine erforderliche Fahrerlaubnis konnte dieser nicht vorweisen. Der Fahrer gab
an, dass ursprünglich für 45 km/h zugelassene Kleinkraftrad auf 25 km/h
gedrosselt zu haben. Eine anschließende Überprüfung auf einem Rollenprüfstand
ergab jedoch eine mögliche Geschwindigkeit von 35 km/h. Das
Versicherungskennzeichen wurde sichergestellt und gegen den Fahrer ein
Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Um 20:05 Uhr wurden im Etzelweg zwei Personen jeweils als Führer eines
E-Scooters einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei beiden Personen wurden
drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Die jeweils freiwillig
durchgeführten Urinvortests reagierten positiv auf THC. Beiden wurde zur
beweissicheren Feststellung einer Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit Blutproben
entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
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