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Das Saarland und der französische Senat schreiben ihre enge Verbindung fort: In Paris besiegelten der Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigte für Europaangelegenheiten, David Lindemann, und der Generalsekretär des Senats, Éric Tavernier, am Mittwoch, 16. September 2026, die Verlängerung ihres gemeinsamen Kooperationsabkommens. Konkret geht es um den regelmäßigen Austausch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zwischen beiden Verwaltungen.

Hinter der trockenen Formulierung eines Verwaltungsabkommens steckt eine gelebte Praxis. Beschäftigte beider Seiten erhalten die Möglichkeit, die Arbeitsweise und die Strukturen der jeweiligen Partnerinstitution aus nächster Nähe zu erleben. Dabei sammeln sie fachliche Erfahrungen, die sich im eigenen Berufsalltag nutzen lassen.

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Mindestens ebenso wichtig ist der menschliche Effekt. Der Austausch knüpft persönliche Kontakte und festigt institutionelle Netzwerke zwischen dem Saarland und Frankreich. Genau darin sieht Lindemann den eigentlichen Kern der deutsch-französischen Beziehungen.

„Die deutsch-französische Freundschaft lebt nicht allein von großen politischen Treffen, sondern vor allem von Menschen, die täglich miteinander arbeiten und voneinander lernen“, betonte der Chef der Staatskanzlei. „Das schafft Verständnis und Vertrauen.“ Dass man diese besondere Zusammenarbeit erneut verlängere, zeige, wie eng und selbstverständlich die Partnerschaft inzwischen geworden sei.

Auch auf französischer Seite wird die Kooperation als Ausnahme wahrgenommen. „Die Zusammenarbeit mit dem Saarland ist für den französischen Senat etwas Besonderes“, erklärte Éric Tavernier. Der regelmäßige Personalaustausch ermögliche es, einander besser zu verstehen und dauerhafte persönliche Verbindungen aufzubauen. Mit der Verlängerung übertrage man die besondere Nähe zwischen Frankreich und dem Saarland in den Berufsalltag.

Die Wurzeln der Partnerschaft reichen bis ins Jahr 2022 zurück. Bereits im Dezember 2023 hatten Lindemann und Tavernier in Saarbrücken eine erste Fortführung des Abkommens unterzeichnet. Bemerkenswert bleibt dabei die Sonderstellung des Landes: Das Saarland ist das einzige deutsche Bundesland, mit dem der französische Senat eine solche Verwaltungskooperation unterhält.

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