Der 31. Juli 2026 sollte im Kalender aller Steuerpflichtigen im Saarland rot markiert sein, die für das Jahr 2025 zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind und dabei ohne professionelle Beratung auskommen. Bis zu diesem Stichtag muss die Erklärung nachweislich beim Finanzamt eingegangen sein. Wer die Frist im Blick behält, erspart sich unnötigen Ärger.
Finanz-Staatssekretär Wolfgang Förster wirbt eindringlich für den digitalen Weg. „Die Steuererklärung ist heute deutlich einfacher als viele denken“, betont er. Mit ELSTER stünden den Bürgerinnen und Bürgern kostenlose digitale Angebote zur Verfügung, die ihnen viel Arbeit abnähmen. Viele Angaben lägen bereits vor und könnten automatisch übernommen werden. Das spare Zeit, vermeide Fehler und beschleunige die Bearbeitung.
Dass diese Botschaft ankommt, zeigen die Zahlen deutlich. Für das Steuerjahr 2024 reichten bereits 80 Prozent aller Saarländerinnen und Saarländer ihre Einkommensteuererklärung elektronisch ein. Vier von fünf Erklärungen laufen damit über den digitalen Kanal. Der Vorteil ist handfest: Elektronisch übermittelte Erklärungen werden im Saarland im Schnitt zwölf Tage schneller bearbeitet als solche auf Papier. Der Grund liegt auf der Hand, denn Papierunterlagen müssen erst sortiert, eingescannt und digitalisiert werden, bevor sie überhaupt in die Bearbeitung gelangen.
Der Reiz von ELSTER liegt vor allem in der Arbeitserleichterung. Zahlreiche steuerrelevante Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen der Finanzverwaltung bereits elektronisch vor und lassen sich automatisch einspielen. In vielen Fällen bleibt den Nutzern nur noch, ihre Angaben zu prüfen und zu ergänzen. Hinzu kommt eine automatische Plausibilitätsprüfung, die schon während der Eingabe auf fehlende oder unstimmige Angaben aufmerksam macht. Auch wiederkehrende Daten aus dem Vorjahr müssen nicht jedes Mal neu eingetippt werden. Das Angebot ist kostenlos, die Übertragung verschlüsselt und besonders geschützt.
Einen weiteren Schritt geht die Steuerverwaltung seit dem 1. Juli 2026. Ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen, Rentner, Pensionärinnen und Pensionäre können ihre Einkommensteuererklärung nun mit nur einem Klick direkt über die Smartphone-App MeinELSTER+ absenden. Voraussetzung ist lediglich ein bestehendes ELSTER-Benutzerkonto. Gerade diese Gruppen profitieren davon, dass viele ihrer steuerlichen Daten ohnehin schon elektronisch vorliegen. Künftig soll das Angebot auf weitere Gruppen von Steuerpflichtigen ausgeweitet werden.
Ein praktischer Hinweis zum Schluss: Papierbelege müssen der Erklärung schon seit 2017 grundsätzlich nicht mehr beigefügt werden. Sie sollten lediglich aufbewahrt und nur auf ausdrückliche Anforderung des Finanzamts nachgereicht werden. Wer darauf verzichtet, sie mitzuschicken, beschleunigt die Bearbeitung zusätzlich. Für alle mit steuerlicher Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gilt ohnehin eine großzügigere Frist bis zum 1. März 2027. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.elster.de.



















