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Ein Wort steht im Mittelpunkt eines Videos, das den Streit um die Erweiterung des Zweibrücken Fashion Outlets noch einmal deutlich verschärft: „unwürdig“. Nach dem Homburger Beschluss, gegen den Bebauungsplan zur Outlet-Erweiterung den Klageweg zu beschreiten, hat sich Zweibrückens Oberbürgermeister Marold Wosnitza öffentlich zu Wort gemeldet. Dabei kritisiert er nicht nur die Entscheidung des Homburger Stadtrats, sondern auch die Debatte in dem gewählten Gremium selbst.

Worum geht es? Der Betreiber des Zweibrücken Fashion Outlets will das bestehende Center deutlich erweitern. Nach der Homburger Beschlussvorlage soll die Verkaufsfläche von bisher 21.000 Quadratmetern auf insgesamt 29.500 Quadratmeter wachsen. Vorgesehen sind demnach rund 40 bis 50 neue Outlet-Stores, vor allem im hochpreisigen Luxus- und Premiumsegment. Homburg sieht darin eine mögliche Gefahr für die eigene Innenstadt und den innerstädtischen Einzelhandel. Deshalb hat der Stadtrat darüber entschieden, den Klageweg gegen den Bebauungsplan zur Outlet-Erweiterung zu beschreiten. Die entsprechende Sitzungsvorlage wurde am vergangenen Donnerstag, 25. Juni, im Rahmen der Ratssitzung unverändert beschlossen.

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Wosnitza stellt seiner Stellungnahme zwar voran, dass er sich „privat“ äußere und nicht als Oberbürgermeister. Der Kern seiner Aussagen richtet sich jedoch gegen einen politischen Beschluss und gegen die Art der Debatte im Homburger Stadtrat. Das, was er über die Diskussion in Homburg gelesen habe, sei „einer demokratischen Debatte über eine Nachbarstadt unwürdig“, sagt Wosnitza sinngemäß in dem Video.

Damit bekommt der Konflikt eine neue Schärfe. Denn die Kritik trifft nicht nur einzelne Redebeiträge, sondern die politische Auseinandersetzung in einem demokratisch gewählten Gremium. Der Stadtrat ist die gewählte Vertretung der Bürger und hatte in dieser Funktion über die Frage zu entscheiden, ob Homburg juristisch gegen den Bebauungsplan der Nachbarstadt vorgeht. Wer diese Debatte als „unwürdig“ bezeichnet, stellt damit auch den Stil und die demokratische Kultur dieses Gremiums infrage.

In dem Video nennt Wosnitza mehrere Homburger Ratsmitglieder und Oberbürgermeister Michael Forster direkt oder indirekt. Forster hält er sinngemäß vor, eine Klage zu verfolgen, obwohl die Bürger sie eigentlich nicht wollten – „aber macht ja nichts. Es geht ja ums Prinzip“. Über Barbara Spaniol sagt Wosnitza, ihr gefalle das Einkaufen im Outlet nicht, im Gegensatz zu rund vier Millionen anderen Besuchern. Axel Ulmcke wiederum wirft er vor, „mit erstaunlicher Dreistigkeit“ gleich die komplette Stadt Zweibrücken beleidigt zu haben.

Auch Mark Piazolo nimmt Wosnitza aufs Korn. Dessen angebliche Aussage, Zweibrücken sei neidisch auf den Homburger Musiksommer, kommentiert er mit der Frage, ob man „pubertierende Teenager“ sei. An Thorsten Feix von der SPD kritisiert er, dieser wolle nun St. Ingbert mit ins Boot holen, damit das Klagen nicht so teuer werde. Besonders direkt wird Wosnitza gegenüber Michael Forster, dem er entgegenhält, dieser sei „doch nicht wirklich so naiv“ zu glauben, eine Nicht-Erweiterung des Outlets könne die Homburger Innenstadt retten.

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Die Kritik bleibt damit nicht auf der Ebene des Beschlusses. Wosnitza wirft Teilen der Homburger Debatte Beleidigungen gegenüber Zweibrücken vor, stellt den Sinn der Klage grundsätzlich infrage und setzt dem die Botschaft entgegen, starke Innenstädte entstünden nicht dadurch, „dass man Nachbarn verklagt“, sondern durch „eigene Ideen und eigene Investitionen“. Zum Schluss formuliert er aus Zweibrücker Sicht, man wolle die eigene Energie lieber darauf verwenden, die Stadt weiterzubringen, „statt unsere Nachbarn auszubremsen und zu beleidigen“. Gerade diese Mischung aus politischer Kritik, direkter Ansprache und persönlichen Spitzen macht das Video so brisant.

Genau an diesem Punkt dürfte das Video in Homburg für Widerspruch sorgen. Denn der Stadtrat hat nicht über eine spontane politische Geste entschieden, sondern über einen rechtlichen Schritt in einem seit Jahren schwelenden Konflikt um Einzelhandel, Kaufkraft und interkommunale Auswirkungen. Die Beschlussvorlage verweist ausdrücklich auf die Möglichkeit, den Bebauungsplan in einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz überprüfen zu lassen.

Der Streit um das Outlet ist damit längst mehr als eine Auseinandersetzung über zusätzliche Verkaufsfläche in Zweibrücken. Er berührt die Frage, wie Nachbarstädte miteinander umgehen, wenn wirtschaftliche Interessen aufeinanderprallen. Homburg sieht mögliche Auswirkungen auf die eigene Innenstadt. Zweibrücken wiederum verweist auf die Bedeutung des Outlets für den eigenen Standort und will die Entwicklung des Centers weiter vorantreiben.

Dass Wosnitza seine Wortmeldung als private Meinung einordnet, ändert an der politischen Wirkung nur bedingt. Entscheidend ist weniger diese Rollenfrage als die Stoßrichtung seiner Kritik: Sie richtet sich gegen ein Gremium, das demokratisch legitimiert über eine für Homburg relevante Frage entschieden hat. Gerade deshalb dürfte die Wortwahl „unwürdig“ in Homburg nicht nur als Kritik an einzelnen Aussagen verstanden werden, sondern als Angriff auf die Debatte des Stadtrats insgesamt.

Ob das Video den Konflikt zwischen beiden Städten einordnet oder weiter verschärft, dürfte nun auch davon abhängen, wie die Homburger Seite reagiert. Alle Fraktionen wurden um eine Stellungnahme gebeten. Aus der juristischen Auseinandersetzung um einen Bebauungsplan ist spätestens mit Wosnitzas öffentlicher Wortmeldung auch eine politische Grundsatzfrage geworden: Wie hart darf der Oberbürgermeister einer Nachbarstadt über die Debatte eines gewählten Stadtrats urteilen?

Hier geht es zum Video: www.facebook.com/

Die Vorgeschichte des Outlet-Streits
Der Konflikt um das Outlet in Zweibrücken begleitet die Region seit vielen Jahren. Bereits 1998 hatte die Stadt Zweibrücken eine Baugenehmigung für den Neubau des damaligen Designer-Outlet-Zweibrücken auf dem Gelände des früheren Militärflugplatzes erteilt. Vorgesehen war ein Fabrikverkaufszentrum mit maximal 21.000 Quadratmetern Verkaufsfläche, 61 Einzelhandelsbetrieben und zwei Gastronomiebetrieben.

Gegen diese Genehmigung klagten damals unter anderem die Städte Homburg und Neunkirchen. Vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße und vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz blieben die Klagen zunächst ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2002 jedoch zugunsten von Homburg und Neunkirchen. Entscheidend war unter anderem, dass ein Factory-Outlet-Center mit den Merkmalen eines Einkaufszentrums nicht ohne abgestimmte Planung mit möglicherweise betroffenen Nachbargemeinden zugelassen werden durfte.

Später wurde zur Beendigung der rechtlichen Auseinandersetzungen eine notarielle Unterlassungsvereinbarung geschlossen. Homburg nahm Rechtsmittel zurück, im Gegenzug sagten die Betreiber zu, das Outlet nicht über 21.000 Quadratmeter Verkaufsfläche hinaus zu erweitern. Diese Verpflichtung war bis zum 30. Juni 2009 befristet. Das Designer Outlet Zweibrücken wurde im März 2001 eröffnet. Die Verkaufsfläche von 21.000 Quadratmetern wurde in mehreren Bauabschnitten erreicht, zuletzt im Jahr 2010.

Nun plant der Betreiber Via Outlets eine Erweiterung auf 29.500 Quadratmeter. Dafür sind planungsrechtliche Schritte erforderlich, unter anderem ein Bebauungsplan. Gegen diesen Bebauungsplan richtet sich nun der von Homburg beschlossene Klageweg.

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