Die Bundesnetzagentur erhöht den Druck auf säumige Stromnetzbetreiber. Weil die seit dem Frühjahr 2025 verpflichtenden Sonderkonditionen für Elektroautos und Wärmepumpen vielerorts immer noch nicht oder nur lückenhaft angeboten werden, hat die Behörde nun zwei Unternehmen Zwangsgelder angedroht. Damit beginnt eine Phase, in der die Bonner Aufseher offenkundig nicht länger gewillt sind, Verzögerungen hinzunehmen.

Auslöser des Vorgehens sind zahlreiche Beschwerden – sowohl aus dem Markt als auch von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Im Mittelpunkt steht das sogenannte Modul 3 der Festlegung NSAVER, also das zeitvariable Netzentgelt, das Stromkunden mit Wallbox oder Wärmepumpe eigentlich seit dem 1. April 2025 nutzen können müssten. In der Praxis aber bleibt dieser Tarifbaustein bei manchen Netzbetreibern bislang ein Versprechen auf dem Papier.

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Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, findet deutliche Worte: „Die Bundesnetzagentur macht verbindliche Vorgaben für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Damit werden die Niederspannungsnetze vor Überlastung geschützt und Flexibilitäten in der Niederspannung aktiviert. Wir stellen fest, dass Unternehmen insbesondere das zeitvariable Netzentgelt nicht oder nur unzureichend umsetzen. Dies ist nicht mehr akzeptabel.“ Die Botschaft an die Branche ist unmissverständlich: Wer die Frist verstreichen lässt, zahlt.

Konkret haben die ersten beiden Adressaten bis zum 30. September 2026 Zeit, ihre Defizite zu beheben. Geschieht das nicht, setzt die Behörde das angedrohte Zwangsgeld auch tatsächlich fest. Weitere Netzbetreiber dürften folgen – die Bundesnetzagentur kündigt an, nach abgeschlossener Sachverhaltsprüfung sukzessive weitere Verwaltungsvollstreckungsverfahren einzuleiten. Über laufende Verfahren informiert die zuständige Beschlusskammer auf ihrer Internetseite.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die zunehmende Belastung der örtlichen Stromnetze durch die Energiewende. Ladepunkte, Wärmepumpen und Heimspeicher ziehen oft gleichzeitig Strom – meist abends, wenn die Menschen nach Hause kommen. Genau dann drohen Engpässe in der Niederspannung. Über Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes hat die Bundesnetzagentur deshalb am 23. November 2023 ein bundesweit einheitliches Regelwerk geschaffen, das beides verbindet: Netzschutz und Anreize für Verbraucher.

Seit dem 1. Januar 2024 greifen die Module 1 und 2 der Festlegung. Wer dem Netzbetreiber erlaubt, seine Wallbox oder Wärmepumpe in Engpasssituationen zu drosseln, erhält im Gegenzug ein reduziertes Netzentgelt. Komforteinbußen soll es dabei nach Ansicht der Behörde im Regelbetrieb nicht geben. Modul 3 kam später hinzu und arbeitet mit drei Tarifstufen, die das Laden in lastschwachen Stunden günstiger machen – ein Hebel, der vor allem Elektroautofahrern bares Geld sparen kann.

Für die Umsetzung dieses dritten Bausteins hatte die Beschlusskammer den Netzbetreibern ein Jahr und vier Monate Vorlaufzeit eingeräumt. Aus Sicht der Bundesnetzagentur eine mehr als auskömmliche Frist. Dass Letztverbraucher nun weiter auf die Vergünstigung warten müssten, weil einzelne Unternehmen ihre Hausaufgaben nicht erledigt hätten, sei „nicht hinnehmbar“. Mit der jetzigen Eskalationsstufe will die Behörde sicherstellen, dass die im Gesetz versprochenen Entlastungen auch tatsächlich beim Kunden ankommen.

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