Symbolbild

Die saarländische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Verordnung mit kleineren redaktionellen Änderungen verlängert. Sie tritt in ihrer neuen Form am Freitag, den 15. Oktober, in Kraft und ist bis zum 28. Oktober gültig. Unter anderem wurden bei den Testungen Vereinfachungen für Schüler beschlossen.

Bislang waren Schüler von allen Nachweispflichten, die einen Zutrittsnachweis erfordern, ausgenommen, sofern sie regelmäßig an den schulischen Testungen teilnahmen. Die regelmäßige Teilnahme konnte mittels einer Bescheinigung der Schule nachgewiesen werden, welche bisweilen eine Woche gültig war. Mit den kommenden Anpassungen wurde die Gültigkeit des Nachweises der Teilnahme verlängert. Die durch die jeweilige Schule ausgestellte Bescheinigung ist nun nicht mehr länger nur eine Woche, sondern stattdessen längerfristiger, bis zum 22.Dezember, gültig.

Ebenso wurden für Hochschulmensen gesonderte Regelungen aufgenommen, so ist für den Besuch einer Mensa zukünftig ein zweimal wöchentlicher 3G-Nachweis ausreichend. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass Betreiber und Verantwortliche generell die Einhaltung der Nachweispflichten sicherstellen müssen.

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