Symbolbild

Angesichts der Ersten Lesung des Fairer-Lohn-Gesetzes im Landtag begrüßt die Arbeitskammer die grundlegenden Regelungen und Ziele des Gesetzentwurfes und wendet sich ausdrücklich gegen die Kritik der Arbeitgeberverbände.

Das Fairer-Lohn-Gesetz gibt vor, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich im Rahmen des Gesetzes mit ihren Arbeitsbedingungen und Löhnen an Tarifverträgen orientieren.

„Das Gesetz schützt vor allem mittelständische Unternehmen und ihre Beschäftigten. Das sollte eigentlich auch im Interesse der Arbeitgeberverbände sein, um die eigenen redlichen Mitgliedsunternehmen zu schützen“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. Das Gesetz werde die kommunalen Kassen entlasten und nicht belasten.

„Aktuell ist es so, dass sich insbesondere mittelständische Unternehmen einem Verdrängungswettbewerb aufgrund von Wettbewerbsverzerrungen nur schwer entziehen können. Denn ohne entsprechende Tariftreuevorgaben schafft der öffentliche Auftraggeber sogar indirekt einen Anreiz zur Tarifflucht, da die billigsten Anbieter zumeist nicht tarifgebunden sind und tarifgebundene Unternehmen demgegenüber einen Wettbewerbsnachteil haben.“

Insofern schütze das Gesetz auch mittelständische Unternehmen und ihre Beschäftigten. Das Gesetz unterstütze damit nachhaltige Geschäftsstrategien, die sich an einem Qualitäts- statt Niedriglohnwettbewerb inklusive entsprechender Strategien zur Fachkräftesicherung und -gewinnung orientierten.

Niedriglöhne müssten, laut Caspar, aus den kommunalen Kassen durch Aufstockungsbeiträge subventioniert werden. „Deswegen ist es für die Kommunen wesentlich besser, einen entsprechenden Ordnungsrahmen zu setzen, als mit der eigenen öffentlichen Auftragsvergabe Niedriglöhne zu ermöglichen“, so Caspar.

Der Rückgang der Tarifbindung habe zudem zu einem Anwachsen des Niedriglohnsektor geführt. „Deshalb ist es gut, dass die Landesregierung jetzt ihre Möglichkeiten nutzt, um zumindest bei der öffentlichen Auftragsvergabe die Arbeitgeber zu verpflichten, Tarifstandards einzuhalten. Damit wird die Gestaltungshoheit des Staates genutzt, um Anreize für mehr Tarifverträge zu schaffen“, sagt Caspar.

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