Kompromisse schmieden, wo politische Fronten verhärtet scheinen – seit 75 Jahren gehört genau das zum Auftrag des Vermittlungsausschusses. Am 19. März 2026 widmete sich eine wissenschaftliche Tagung im Bundesrat der Frage, ob dieses gemeinsame Organ von Bundestag und Bundesrat eine „Kompromissfindungsmaschine“ oder doch eher eine „Dunkelkammer“ des Gesetzgebungsverfahrens ist. Mehr als 100 Gäste aus Politik, Justiz, Wissenschaft und Verwaltung diskutierten in vier Panels über Geschichte, Rechtsrahmen und Praxis eines Gremiums, das im öffentlichen Bewusstsein erstaunlich wenig Aufmerksamkeit genießt – obwohl es die Gesetzgebung der Bundesrepublik seit Jahrzehnten entscheidend prägt.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 451 Sitzungen hat der Vermittlungsausschuss seit seiner ersten Zusammenkunft am 11. Mai 1950 absolviert. 917 Gesetze landeten in dieser Zeit auf seinem Tisch, 810 davon traten nach der Vermittlung in Kraft. Eine Erfolgsquote von 88 Prozent, die auch die Teilnehmenden des Symposiums als Beleg für ein funktionierendes Modell werteten. Entstanden ist der Ausschuss aus einer konkreten Sorge des Parlamentarischen Rates: In einem föderalen Staat, in dem die Länder über den Bundesrat an der Gesetzgebung mitwirken, sollten Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Kammern nicht zu dauerhaften Blockaden führen. Wo andere Zwei-Kammer-Systeme ein endloses Hin und Her kennen, setzte das Grundgesetz auf eine institutionelle Lösung.
Wie diese Lösung in der Praxis funktioniert, schilderten die beiden amtierenden Vorsitzenden des Ausschusses. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig beschrieb die Arbeit dort als Königsdisziplin der Demokratie: „In einer Demokratie gibt es viele sehr unterschiedliche Meinungen, aber es ist unser Auftrag – und das ist die Königsdisziplin – aus diesen unterschiedlichen Meinungen eine Lösung zu entwickeln, die trägt und für die Menschen im Land sinnvoll ist. Genau das ist meine Erfahrung im Vermittlungsausschuss und darum mache ich das unglaublich gerne!“ Die Arbeit sei sachlich, zielorientiert, und in der Regel komme man zu guten Ergebnissen, betonte sie.
Ihr Co-Vorsitzender, der Bundestagsabgeordnete Dr. Hendrik Hoppenstedt, bestätigte diesen Eindruck und hob die besondere Verantwortungskultur im Gremium hervor: „Jeder ist sich der Verantwortung bewusst, dass man am Ende mit einem Kompromiss nach Hause gehen muss.“ Selbst in festgefahrenen Situationen habe sich stets jemand einen Ruck gegeben, damit es in der Sache vorangehe. In seiner gesamten Zeit im Ausschuss habe er kein einziges gescheitertes Verfahren erlebt. Dass solche Ergebnisse überhaupt möglich sind, hängt wesentlich mit einer Besonderheit zusammen, die dem Gremium immer wieder den Vorwurf der Intransparenz einbringt: Der Ausschuss tagt hinter verschlossenen Türen. Doch gerade diese Vertraulichkeit, so der Tenor der Tagung, schafft den nötigen Raum für konzentrierte Verhandlungen, in denen Beteiligte Kompromisse eingehen können, ohne sich sofort gegenüber Partei oder Öffentlichkeit rechtfertigen zu müssen.
Dr. Georg Kleemann, stellvertretender Direktor des Bundesrates und Geschäftsführer des Vermittlungsausschusses, ordnete die Aufgabe des Gremiums in seinen Eröffnungsworten ein: „Wenn sich Bundestag und Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren nicht einigen können, soll der Vermittlungsausschuss Lösungen finden. Er soll also Brücken bauen, Kompromisse ermöglichen und die föderale Balance wieder herstellen. Wo in vielen anderen Zwei-Kammer-Systemen ein Ping-Pong-Spiel losgeht, hat unsere Verfassung eine Lösung.“ Die politische Aufgabe könnte kaum anspruchsvoller sein, fügte er hinzu.
Das inhaltliche Spektrum der Tagung reichte weit über die reine Praxisbeschreibung hinaus. In den vier Panels verglichen Fachleute verschiedene Konfliktlösungsmodelle in Bundesstaaten, analysierten den rechtlichen Rahmen des Ausschusses und untersuchten seine Arbeit empirisch. Zu den Referierenden zählten Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin und die Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Sabine Kropp von der Freien Universität Berlin. Ergänzt wurde das Podium durch den Bevollmächtigten beim Bund des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Matthias Roßbach, den Historiker Albert Funk sowie Dr. Klaus Bermig vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Dr. Christian Diehr aus dem Bundeskanzleramt und Claus Koggel vom Sekretariat des Bundesrates. Juristischer Blick traf auf politikwissenschaftliche Analyse, historische Einordnung auf Verwaltungserfahrung.
Wer die Tagung verpasst hat, muss nicht leer ausgehen: Filmmitschnitte der Vorträge sollen in Kürze auf der Website des Vermittlungsausschusses veröffentlicht werden. Darüber hinaus erscheint beim Nomos Verlag ein Tagungsband, der später auch über die Bundeszentrale für politische Bildung erhältlich sein wird. So dürfte das Jubiläumssymposium über den Tag hinaus dazu beitragen, ein wenig Licht in jene vermeintliche Dunkelkammer zu bringen, die seit 75 Jahren leise, aber wirkungsvoll dafür sorgt, dass aus politischem Stillstand tragfähige Gesetze werden.




















