Beim Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist eine Verfassungsbeschwerde eines Bürgers gegen die nach der saarländischen Corona-Verordnung auch für vollständig Geimpfte geltende Testpflicht eingegangen.
Der Beschwerdeführer, der selbst vollständig gegen das Corona-Virus geimpft ist, sieht durch die angegriffene Vorschrift, nach der er u.a. vor einem Gaststätten- oder Theaterbesuch zwingend einen Corona-Test durchführen muss, seine allgemeine Handlungsfreiheit verletzt.
Zur Begründung seiner Verfassungsbeschwerde beruft er sich auf die Einschätzung des Robert Koch-Instituts, wonach das Risiko, dass vollständig Geimpfte das Virus weitergeben, geringer sei als bei negativ getesteten Personen.
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Hallo, gibt es bereits ein Aktenzeichen zu dem Artikel. Wurde die Beschwerde selbst geschrieben oder vom Rechtsanwalt?
Hallo, bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes. Viele Grüße
https://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de/