Schnellere Genehmigungen für neue Stromleitungen: Die Bundesnetzagentur hat einen Methodenentwurf vorgelegt, mit dem sogenannte Infrastrukturgebiete für den Netzausbau ausgewiesen werden sollen. Ab sofort kann sich die Öffentlichkeit dazu äußern. „Der Ausbau der Stromnetze ist auch zukünftig eine tragende Säule der Energiewende und ist entscheidend für eine sichere Energieversorgung. Mit Infrastrukturgebieten beschleunigen wir die Planungsverfahren nochmals erheblich“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Das neue Instrument soll die bisherige Bundesfachplanung ablösen, die bislang für Ausbauvorhaben im Stromübertragungsnetz vorgeschrieben war. Infrastrukturgebiete legen auf einer übergeordneten Planungsebene fest, welche Flächen grundsätzlich für den späteren Bau von Leitungen in Betracht kommen. Der entscheidende Vorteil: Liegt ein Vorhaben innerhalb eines solchen Gebiets, entfallen in der anschließenden Planfeststellung gleich drei aufwendige Prüfschritte – die Artenschutzprüfung, die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung.
Damit dieser Wegfall nicht zulasten von Natur und Anwohnern geht, setzt die Methode bereits auf der vorgelagerten Ebene an. Verschiedene Belange fließen in die Gebietsausweisung ein, darunter Natura-2000-Schutzgebiete und bestehende Siedlungsflächen. Ziel ist es, von vornherein möglichst konfliktarme Bereiche zu identifizieren, in denen der Netzausbau mit geringem Widerstand realisiert werden kann. Die Bundesnetzagentur will so den Spagat zwischen Tempo und Sorgfalt schaffen.
Die gesetzliche Grundlage für das Verfahren wurde Ende 2025 geschaffen, als der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze verabschiedete. Damit wurden die Regelungen des Energiewirtschaftsrechts angepasst, um Genehmigungsverfahren beim Stromnetzausbau deutlich zu straffen. Hintergrund ist der politische Druck, die Klimaziele möglichst zügig zu erreichen – und dafür braucht es leistungsfähige Leitungen, die den Strom aus Wind- und Solarparks dorthin transportieren, wo er gebraucht wird.
Bemerkenswert ist, dass die Bundesnetzagentur die Öffentlichkeit bereits vor dem formellen Start des Ausweisungsverfahrens einbindet. Vorhabenträger, Behörden und interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, den Methodenentwurf zu kommentieren, bevor er verbindlich wird. Stellungnahmen können bis zum 28. April 2026 eingereicht werden, der Entwurf ist unter www.netzausbau.de abrufbar.
Nach Ablauf der Konsultationsfrist will die Behörde sämtliche eingegangenen Rückmeldungen auswerten und auf dieser Basis die endgültige Methode festlegen. Erst dann beginnt die eigentliche Ausweisung konkreter Infrastrukturgebiete. Wie schnell sich der neue Ansatz tatsächlich auf die Planungszeiten auswirkt, wird sich zeigen – klar ist aber, dass die Bundesnetzagentur mit dem Verfahren einen grundlegenden Umbau der Netzausbauplanung in Deutschland einleitet.




















