Wer sein Haus energetisch auf Vordermann bringen will, muss zwar tiefer in die Tasche greifen als noch vor wenigen Jahren – doch Bund und Land halten nach wie vor ein breites Spektrum an Fördermitteln bereit. „Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien ist zwar teurer geworden, aber auch weiterhin stehen Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen zu Verfügung“, betont Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland. Gerade bei der wirtschaftlichen Planung einzelner Schritte könne die richtige Förderung den entscheidenden Unterschied machen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, bezuschusst im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen. Dazu zählen Dämmarbeiten an der Gebäudehülle, der Austausch von Fenstern, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen und der Einbau erneuerbarer Heiztechnik. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie für die Heizungsoptimierung liegt der Zuschuss bei 15 Prozent der Gesamtkosten. Wer zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan vorlegen kann, erhält weitere fünf Prozent obendrauf. Wichtig dabei: Bei Arbeiten an der Gebäudehülle ist die Begleitung durch qualifizierte Energieeffizienz-Fachleute Pflicht – sowohl Fachplanung als auch Baubegleitung werden ihrerseits mit 50 Prozent gefördert.
Besonders attraktiv fällt die Unterstützung beim Umstieg auf erneuerbare Wärmeerzeuger aus. Wer etwa eine Wärmepumpe installieren lässt, kann über die Kreditanstalt für Wiederaufbau eine Grundförderung von 30 Prozent erhalten. Durch verschiedene Boni lässt sich dieser Satz auf bis zu 70 Prozent steigern. Anders als bei Hüllenmaßnahmen ist für den Heizungstausch keine verpflichtende Baubegleitung nötig. Cathrin Becker rät allerdings zur Sorgfalt: „Prüfen Sie vorab aber unbedingt die technischen Mindestanforderungen, denn diese müssen am Schluss nachgewiesen werden. Auch sind die Zuschüsse auf eine bestimmte Investitionssumme begrenzt.“
Neben direkten Zuschüssen bietet die KfW mit den Programmen 358 und 359 zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierungen an. „Mit einer vorliegenden Zuschusszusage kann dieses zinsgünstige Darlehen bei einem Finanzierungspartner beantragt werden“, erläutert die Expertin. Wer sein Gebäude umfassend zum Effizienzhaus umbauen möchte, kann je nach erreichtem energetischen Standard Tilgungszuschüsse zwischen fünf und 45 Prozent einstreichen – ein erheblicher finanzieller Hebel bei größeren Vorhaben.
Einen Sonderfall bilden Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher: Für Privatpersonen gibt es derzeit keine direkten Bundeszuschüsse, die Finanzierung lässt sich jedoch über das KfW-Programm Nr. 270 abwickeln. Kleine und mittlere Unternehmen im Saarland profitieren darüber hinaus von einem neuen Landesförderprogramm für Batteriespeicher, das die saarländische Landesregierung kürzlich beschlossen hat. Privatpersonen bleiben von diesem Programm allerdings ausgenommen.
Angesichts der Vielzahl an Töpfen, Programmen und Voraussetzungen empfiehlt die Verbraucherzentrale Saarland, vor dem Start konkreter Maßnahmen eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. So lasse sich frühzeitig klären, welche Sanierungsschritte im Einzelfall sinnvoll sind und welche Fördermittel tatsächlich genutzt werden können. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale steht dafür sowohl telefonisch als auch in persönlichen Gesprächen zur Verfügung – ein Schritt, der sich angesichts der möglichen Ersparnisse schnell bezahlt machen dürfte.





















