Symbolbild

In St. Ingbert sind am Dienstag mehrere Behörden zu einem gemeinsamen Einsatz ausgerückt. Im Zentrum steht ein 24-jähriger Mann aus der Stadt, gegen den die saarländische Polizei und weitere Fachstellen wegen des Verdachts ermitteln, unsachgemäß mit radioaktiven Mineralien umgegangen zu sein. Die Maßnahmen laufen im Rahmen eines Ermittlungs- und Gefahrenabwehrverfahrens.

Die Einsatzkräfte arbeiten dabei eng verzahnt. Beteiligt sind neben der Polizei die für den Strahlenschutz zuständigen Stellen, die Feuerwehren sowie spezialisierte CBRN-Einheiten, also Fachleute für chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren. Sämtliche Schritte wurden im Vorfeld abgestimmt und werden von qualifiziertem Fachpersonal begleitet.

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Entwarnung gibt es für die Anwohnerinnen und Anwohner: Nach dem derzeitigen Kenntnisstand besteht keine Gefahr für die Allgemeinheit. Genau darauf zielen die eingeleiteten Maßnahmen ab. Sie sollen eine mögliche Gefährdung frühzeitig erkennen, fachgerecht einordnen und, falls nötig, beseitigen. Sollten weitergehende Schutzvorkehrungen erforderlich werden, will die Polizei die Betroffenen umgehend informieren. Aktuell sieht sie dafür jedoch keinen Anlass.

Erste Erkenntnisse deuten darauf hin, dass es sich um natürlich vorkommendes Gesteinsmaterial handelt, das eine natürliche Radioaktivität aufweist und mit Schwermetallen verunreinigt sein kann. Kritisch wird es bei der mechanischen Bearbeitung: Dabei können sich sowohl Schwermetalle als auch radioaktive Partikel lösen. Vor allem die entstehenden Stäube bergen bei direktem, ungeschütztem Kontakt ein Gesundheitsrisiko, weil sie über die Atemwege in den Körper gelangen. Zu Art und Einstufung der Stoffe machen die Behörden bislang keine näheren Angaben.

Die Polizei ruft dazu auf, von Spekulationen abzusehen, und verweist auf ermittlungstaktische Gründe, die weitere Auskünfte zum laufenden Verfahren derzeit ausschließen. Über der Einsatzstelle gilt zudem ein Flugverbot für Drohnen und andere unbemannte Fluggeräte nach der Luftverordnung. Wer den Bereich dennoch überfliegt, muss mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen rechnen und gefährdet den sicheren Ablauf des Einsatzes.

Wer Fragen oder berechtigte Sorgen hat, kann sich an die zuständigen Stellen wenden. Für Themen rund um den Strahlenschutz steht das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 0681 501-4710 bereit. Darüber hinaus sind auch die Einsatzkräfte vor Ort ansprechbar. Die Polizei dankte der Bevölkerung ausdrücklich für Verständnis und Unterstützung.

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