Blick über Breitfurt Foto; atreyu - Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=19372254
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Das Bild des “eingerissenen” Herrenhauses Kirchheimer Hof bei Breitfurt, das am 16. Mai rasch die Runde machte, löste unterschiedliche Reaktionen aus. Es kam auch für den Landrat überraschend. Gleichwohl bestätigte ein kurzfristig anberaumter Ortstermin seine  erste Einschätzung und ergab, dass die Maßnahme die Vorgaben des bestandskräftigen Bauvorbescheids sowie des daraus hervorgegangenen statischen Gutachtens erfüllte.

Im Bauvorbescheid war festgelegt, dass zur Sicherstellung der erforderlichen Begutachtung durch das Denkmalamt eine gutachterliche Bewertung des vorhandenen Gebäudes durch einen anerkannten Tragwerksplaner der Unteren Bauaufsichtsbehörde (UBA) vorzulegen ist. Die in diesem Gutachten aufgeführten Bedingungen seien entsprechend umzusetzen.

Das geforderte Gutachten legte der Eigentümer des Kirchheimer Hofes der Unteren Bauaufsichtsbehörde am 6. Mai 2019 vor. Ebenso eine Bewertung des Prüfingenieurs, der das Gutachten nochmals hinsichtlich der Statik überprüfte.  Aus dem Gutachten geht hervor, dass die primären Sicherungsmaßnahmen für die Beseitigung der Gefahrenlage darin bestehen, die Dachkonstruktion und die westliche Giebelwand zurückzubauen. 

Die UBA forderte zur optischen Verdeutlichung Fotos bzw. Zeichnungen an, die deutlich machen sollten, welche Teile des Herrenhauses überhaupt zur möglichen denkmalgerechten Sanierung erhalten bleiben können und welche Teile zurückgebaut werden müssen, um einen sicheren Zugang ins Gebäude gewährleisten zu können. Auch diese wurden vorgelegt. Die UBA und die Denkmalschutzbehörde erkannten das Gutachten mit den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen an. 

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Nach Beginn des Vollzugs der Umsetzung dieser Sicherungsmaßnahmen am 16. Mai 2019 veranlasste die UBA kurzfristig eine Unterbrechung der Rückbauarbeiten, um zu klären, ob die nun durchgeführten Maßnahmen mit dem Gutachten übereinstimmen. Es wurde festgestellt, dass die Vorgaben erfüllt waren, die Abbruchstelle wurde gesichert. Ebenso wurde für den 17. Mai 2019 ein Vororttermin am Objekt mit der Denkmalbehörde vereinbart. 

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