Das in die Jahre gekommene Feuerwehrgerätehaus in Oberwürzbach soll einem Neubau weichen – und mit diesem Vorhaben hat sich der St. Ingberter Stadtrat in seiner Sitzung am Mittwochabend, 28. Oktober 2026, gleich in mehrfacher Hinsicht befasst. Beschlossen wurde die Vorplanung, die nun als Fundament für alle weiteren Schritte dient. Für die Finanzierung rechnet die Stadt mit Mitteln aus dem Innenministerium.
Der Grund für den Neubau liegt auf der Hand: Das bestehende Gebäude ist mehr als 50 Jahre alt und wird den heutigen Ansprüchen an eine moderne Feuerwehr längst nicht mehr gerecht. Parallel zur Vorplanung billigte der Rat deshalb auch den Entwurf des Bebauungsplans. Dieser legt nicht nur die Grundlage für das Gerätehaus, sondern öffnet zugleich die Tür für ein neues Wohngebiet mit zusätzlichem Wohnraum.
Bürgerinnen und Bürger erhalten nun die Gelegenheit, sich einzubringen. Der Entwurf wird für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt. In dieser Frist können Behörden, benachbarte Kommunen und die Öffentlichkeit ihre Stellungnahmen abgeben – ein Verfahren, das Transparenz sichern und mögliche Einwände frühzeitig berücksichtigen soll.
Doch beim Thema Wohnen blieb es an diesem Abend nicht. Für das Gelände der ehemaligen Hühnerfarm zwischen Oststraße und Kaiserstraße gab der Stadtrat grünes Licht für das städtebauliche Konzept des künftigen „Wohnquartiers am blau“. Dort sollen neue Wohnbauflächen entstehen. Als nächster Schritt steht die Abstimmung der Verkehrsanbindung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau an, bevor die planungsrechtlichen Weichen gestellt werden können.
Mehr Bewegungsfreiheit verspricht der Rat zudem den Anwohnern im Wohngebiet „Hobels I“. Die dort geltenden örtlichen Gestaltungsvorschriften aus dem Jahr 1991 werden aufgehoben. Der Grund: Die alten Vorgaben passen in Teilen nicht mehr zur gewachsenen Bebauung und bremsen bauliche Veränderungen aus.
Künftig lassen sich Umbauten und Neubauten dort flexibler umsetzen. Wichtig für die Eigentümer: Die bestehenden Bebauungspläne und die übrigen baurechtlichen Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit. Aufgehoben werden ausschließlich die alten Gestaltungsregeln, die den Spielraum zuletzt unnötig eingeengt hatten.




















