Nach mehr als einem Jahrzehnt voller Verzögerungen nimmt der saarländische Landesentwicklungsplan nun die entscheidende Hürde: Mit der Stellungnahme des Landtages rückt das umfassende Regelwerk seinem Inkrafttreten näher. Die Landesregierung peilt an, den sogenannten LEP noch bis zum Jahresende rechtskräftig werden zu lassen.
Dahinter steckt ein Planwerk, das auf den ersten Blick technisch wirkt, in der Praxis aber über die Zukunft des gesamten Landes mitentscheidet. Der Plan soll Wohnraum ermöglichen, Flächen für Unternehmen und Arbeitsplätze sichern und die Energieversorgung zukunftsfest aufstellen. Gleichzeitig gilt es, Natur, Landwirtschaft sowie den Grund- und Hochwasserschutz zu bewahren. All diese Interessen müssen gegeneinander abgewogen und im begrenzten Raum zusammengeführt werden.
Gerade im Saarland wiegt diese Aufgabe schwer. In einem kleinen Bundesland mit wenigen verfügbaren Flächen bekommt jedes strategische Planwerk eine besondere Bedeutung. Entsprechend legte die Landesregierung einen Schwerpunkt auf die Flächenvorsorge für den Strukturwandel. Der Plan weist 90 Vorranggebiete für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen aus, die zusammen 5.112 Hektar umfassen. Hinzu kommen 14 Vorranggebiete für Forschung und Entwicklung mit mehr als 200 Hektar.
Diese Vorranggebiete verstehen sich als Angebot, nicht als Korsett. Wo besondere Standortqualitäten eine industriell-gewerbliche Nutzung nahelegen, werden Flächen priorisiert vorgehalten. Zugleich bleibt es den Kommunen überlassen, im Rahmen ihrer Planungshoheit bei Bedarf an anderer Stelle zusätzliche Gewerbeflächen zu entwickeln. Ähnlich flexibel handhabt der Plan die Wohnbaulandentwicklung: Hier setzt der LEP lediglich den Rahmen, während die Kommunen ihren konkreten Bedarf in eigenen Konzepten definieren und begründen.
In die wiederholten Beteiligungsrunden flossen zahlreiche Vorschläge ein, um solche Pläne künftig einfacher und schneller umzusetzen. Das Ergebnis soll beides verbinden: Spielraum für die Weiterentwicklung der Städte und Gemeinden einerseits, Planungssicherheit andererseits. Klare Regelungen findet der Plan zudem beim Freiraumschutz und bei Grünflächen, die für Natur, Landwirtschaft, Klima, Wasserhaushalt und Lebensqualität unverzichtbar bleiben.
Bauminister Reinhold Jost betont den Grundgedanken hinter dem Werk: „Es war uns ein großes Anliegen, über den LEP Möglichkeiten in der Planung aufzuzeigen statt festzulegen, was nicht erlaubt ist. Er soll Entwicklung fördern und gleichzeitig dafür sorgen, dass diese geordnet, nachhaltig und im Interesse des gesamten Landes erfolgt.“ Nach Jahren der Vorbereitung liege nun ein stimmiges Dokument vor, das einen verlässlichen Rahmen für die nächsten 10 bis 15 Jahre biete, so der Minister.
Der Landesentwicklungsplan ist dabei nur ein Baustein eines größeren Maßnahmenpakets. Bereits im vergangenen Jahr verabschiedete das Land eine modernisierte Bauordnung, die einfacheres, schnelleres und nachhaltigeres Bauen bei geringerer Bürokratie ermöglichen und zugleich Bauwirtschaft, Handwerk und Handel stärken soll.
Auch die soziale Wohnraumförderung baut die Landesregierung konsequent aus. Im Februar 2026 beschloss sie eine finanzielle Unterstützung dafür, bestehende Wohnungen zu Mietpreisen unterhalb des Marktniveaus für die Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung bereitzustellen. Damit erweitert das Land sein Portfolio deutlich, das bislang vor allem Neubau, Ersterwerb, Umbau und Modernisierung von Wohnungen abdeckte.




















