Foto: vzbv
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In diesem Jahr verfallen die ersten Energieausweise. Eigentümer, die 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung wieder vermieten oder verkaufen wollen. Auch Eigentümergemeinschaften brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, sobald eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erwartet.

Der Käufer oder Mieter kann anhand des Energieausweises die energetische Qualität des Gebäudes bewerten. Es gibt die Effizienzklassen  A bis G. Klasse „A“ kennzeichnet besonders gute Gebäude, während Klasse „G“ einem Gebäude eine schlechte energetische Wirksamkeit bescheinigt. „Die konkreten Energiekosten sagt der Energieausweis jedoch nicht vorher, da er den individuellen Einfluss der Bewohner ausklammert“ sagt Cathrin Becker, Energieberaterin bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes.

Eigenheimbesitzer, die ihr Haus weder verkaufen noch vermieten wollen, benötigen keinen Energieausweis. Alle anderen begehen eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann. „Tauschen Eigentümer den Heizkessel in ihrem Haus aus, modernisieren sie Fenster oder ergreifen sie andere Maßnahmen, um das Gebäude energieeffizienter zu gestalten, sollten sie in ihrem eigenen Interesse den Energieausweis erneuern“, rät Cathrin Becker. Nur so bildet er die verbesserten energetischen Eigenschaften des Hauses auch ab.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Miet- oder Kaufinteressenten Hilfestellung bei der Bewertung der Angaben im Energieausweis an. Zudem berät sie Hauseigentümer bei der Frage, ob ein Energieausweis erforderlich und welcher Energieausweis in ihrem Falle geeignet ist. Informationen zu kompetenter Energieberatung und anbieterunabhängige Energiespartipps gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und www.verbraucherzentale-saarland.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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Termine zur persönlichen Beratung können unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

Anmeldung zur persönlichen Energieberatung in:

–       Homburg, Kreisverwaltung, Am Forum 1, 4. Etage, Zimmer 438. Tel. 06841 – 1048434 oder 0681 – 50089 15.

–     Kirkel im Rathaus, Hauptstraße 12. Tel. 06841 – 8098 22.

 

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