Das Saarland zieht Konsequenzen aus einer Bedrohungslage, die sich im digitalen Raum spürbar zugespitzt hat. Ein neues Informationssicherheitsgesetz, kurz InfoSiG Saarland, soll die Landesverwaltung künftig besser gegen Cyberangriffe und technische Ausfälle wappnen. In dieser Woche hat sich der Ministerrat mit dem entsprechenden Entwurf beschäftigt.
Das Vorhaben markiert einen Bruch mit dem bisherigen Regelwerk. Das geltende IT-Sicherheitsgesetz soll abgelöst und durch einen einheitlichen Rahmen ersetzt werden, der erstmals die gesamte Landesverwaltung erfasst. Bislang fehlte ein solcher gemeinsamer Maßstab für die Informationssicherheit.
Digitalminister Jürgen Barke macht deutlich, warum der Schutz staatlicher Strukturen inzwischen zur Grundvoraussetzung geworden ist. „Eine leistungsfähige digitale Verwaltung braucht einen wirksamen Schutz vor Cyberangriffen und IT-Ausfällen“, so Barke. Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Unternehmen müssten sich auf verlässliche digitale Verwaltungsleistungen verlassen können. Mit dem neuen Gesetz, betont er, schaffe das Land „einen starken Rahmen für die Widerstandsfähigkeit unserer Landesverwaltung“.
Konkret sieht der Entwurf einheitliche Sicherheitsstandards vor, dazu klare Zuständigkeiten und verbindliche Melde- sowie Berichtspflichten, sobald es zu einem Sicherheitsvorfall kommt. Informationssicherheit und IT-Notfallmanagement rücken dabei erstmals unter ein gemeinsames Dach. Das Ziel: Angriffe und technische Störungen sollen schneller erkannt, angemessen beantwortet und in ihren Folgen eingedämmt werden.
Hinter dem Landesgesetz steht ein europäischer Rahmen. Mit dem InfoSiG überführt das Saarland die Vorgaben der sogenannten NIS-2-Richtlinie in geltendes Landesrecht. Diese EU-Regelung soll das Schutzniveau gegen Cyberangriffe europaweit anheben und enthält unter anderem strengere Anforderungen an den Umgang mit IT-Risiken und die Meldung von Vorfällen.
Nach der Befassung im Ministerrat ist der Weg zum fertigen Gesetz allerdings noch nicht abgeschlossen. Der Entwurf geht nun in das externe Anhörungsverfahren, in dem Fachleute und betroffene Stellen ihre Rückmeldungen einbringen können, bevor das Gesetz seine endgültige Form annimmt.






















