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Ab dem 1. Januar 2027 sollen Eltern im Saarland für die Betreuung ihrer Kinder in der Kita keinen Cent mehr zahlen müssen. Die vollständige Beitragsfreiheit ist das Herzstück einer umfassenden Novelle des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (SBEBG), die der Landtag in seiner heutigen Sitzung in erster Lesung beraten hat. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren für ein Reformpaket, das weit über die finanzielle Entlastung der Familien hinausreicht.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot rückt die Bedeutung der frühen Jahre in den Mittelpunkt. „Wenn Kinder neugierig die Welt entdecken, gemeinsam lernen und jeden Tag ein Stück über sich hinauswachsen, dann zeigt sich, wie wertvoll gute frühkindliche Bildung ist. Die Kita legt dafür den Grundstein“, erklärt sie. Die Reform setze den saarländischen „Kita-Dreiklang aus Beitragsfreiheit, Qualität und Ausbau“ konsequent fort. Gute Bildung von Anfang an sei, so die Ministerin, der Schlüssel zu mehr Chancengerechtigkeit und Teilhabe.

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Neben der Gebührenfrage zielt das Gesetz darauf, vorhandene Kapazitäten effizienter zu nutzen. Sogenannte Sicherstellungsvereinbarungen sollen es Jugendämtern und Trägern erleichtern, freie Plätze schneller an suchende Familien zu vermitteln. Auch Kinder, die aus medizinischen Gründen später eingeschult werden, behalten ihren Platz und werden über die Steuerung der Landkreise gezielt weitergefördert. Ein Detail, das im Alltag betroffener Familien einen erheblichen Unterschied machen dürfte.

Mehr Planungssicherheit verspricht die Begrenzung der Schließtage. Diese sollen schrittweise reduziert werden, bis ab dem Kindergartenjahr 2030/2031 landesweit eine Obergrenze von 20 Schließtagen pro Jahr greift. Bis zu fünf pädagogische Tage bleiben zusätzlich möglich. Berufstätige Eltern wissen damit verlässlicher, wann ihre Kinder betreut sind, während den Einrichtungen ausreichend Spielraum für Personal- und Organisationsplanung bleibt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Fachkräftegewinnung. Künftig können auch Kräfte mit vergleichbaren europäischen sozialpädagogischen Abschlüssen leichter in saarländischen Kitas arbeiten. Die Personalstruktur orientiert sich künftig stärker an Qualifikationsniveaus als an einzelnen Berufsbezeichnungen. Mindestens zwei Drittel des Teams müssen über eine Qualifikation auf DQR-6-Niveau verfügen, beispielsweise als Erzieherinnen und Erzieher, Kindheitspädagoginnen oder Heilerziehungspflegerinnen. Ergänzend dürfen bis zu einem Drittel Fachkräfte auf DQR-4-Niveau eingesetzt werden, etwa Kinderpflegerinnen, Sozialassistenten oder qualifizierte Quereinsteiger.

Damit verbunden ist ein klares Versprechen: Trotz der größeren Flexibilität bei der Einstellung sollen die Qualitätsstandards nicht aufgeweicht werden. Multiprofessionelle Teams sollen die pädagogische Arbeit künftig noch stärker prägen. Neue Vorgaben zur Datenübermittlung zwischen Trägern, Jugendämtern und Land sollen zudem für mehr Transparenz sorgen und eine bedarfsgerechte Planung von Plätzen und Fördermitteln ermöglichen – bis hin zu einem reibungsloseren Übergang von der Kita in die Grundschule.

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Für die Landesregierung ist die Novelle ein zentraler Baustein, um Familien zu entlasten, Betreuungsplätze besser verfügbar zu machen und die personelle Basis der Einrichtungen langfristig zu sichern. Wie schnell die Reform tatsächlich Wirkung entfaltet, wird sich nun im weiteren parlamentarischen Verfahren zeigen.

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