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Der saarländische Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die Krankenhausalarmplanungsverordnung für das Saarland zur Kenntnis genommen. Die Verordnung beinhaltet eine Alarm- und Einsatzplanung zur Vorsorge bei Notfällen, Notfallereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Kranken, Großschadenslagen und Katastrophen in saarländischen Krankenhäusern. Sie wird nach der Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam.

„Krankenhäuser gehören zu den unverzichtbarsten und zugleich störungsempfindlichsten sozialen Infrastrukturen, die eine herausragende Bedeutung für den Bevölkerungsschutz haben“, sagte Gesundheitsministerin Monika Bachmann. „Umso wichtiger ist es für die Träger dieser Einrichtungen, im Wege einer strukturierten Risikoanalyse die tatsächliche Bedrohungslage zu erfassen und zu bewerten. Um die Krankenhäuser hier zu unterstützen, haben wir die Krankenhausalarmplanungsverordnung erarbeitet.“

In der Verordnung werden Vorgaben für die Durchführung aller erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen bei Notfallereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Kranken, Großschadenslagen und Katastrophen gemacht. So sind die Aufgaben der Krankenhauseinsatzleitungen und der Beauftragten für  interne und externe Gefahrenlagen aber auch der Inhalt der Alarm- und Einsatzpläne und die Zuständigkeiten und das Verfahren der gegenseitigen Unterstützung geregelt. Der Verordnungsentwurf schafft einheitliche Begrifflichkeiten, die bei Auftreten von Notfällen, Notfallereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten und Kranken oder Katastrophen, die Abstimmung der Krankenhäuser untereinander, mit dem Rettungsdienst und den zuständigen Behörden erleichtern sollen.

Ministerin Bachmann betonte: „Mit der Krankenhausalarmplanungsverordnung wird klar definiert, wie ein Krankenhaus-Alarm- und Einsatzplan zu erstellen ist, und auf welche Kriterien besonderes geachtet werden muss. Ein abgestimmtes Vorgehen bei besonderen Gefahrenlagen setzt einheitliche Handlungsanweisungen für alle Mitarbeiter voraus. In den Alarmierungs- und Einsatzplänen der Krankenhäuser werden die Grundlagen für dieses Handeln gelegt. Sie sind eine verbindliche Richtlinie im Sinne einer Arbeitsanweisung für das gesamte Krankenhaus.“

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