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Saarbrücken/ Perl (ots) Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hat die Bundespolizei am 23. und 24. Mai 2026 mehrere Gesuchte mit Haftbefehl festnehmen können.

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Am 23. Mai 2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei gegen 03:45 Uhr
einen grenzüberschreitenden Reisebus am Saarbrücker Fernbusbahnhof. Ein
rumänischer Staatsangehöriger konnte zunächst keine aufenthaltslegitimierenden
Dokumente vorlegen und wurde zur Identitätsfeststellung auf die Dienststelle
verbracht. Dort stellte sich heraus, dass gegen den 25-Jährigen ein Haftbefehl
wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz vorlag. Da er den haftbefreienden
Betrag von 900 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer
14-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Am selben Abend wurde gegen 22:00 Uhr an der Kontrollstelle auf der BAB 8 der
Beifahrer eines Renaults mit deutscher Zulassung festgenommen. Der 34-jährige
rumänische Staatsangehörige war wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer
Geldstrafe von 2.625 Euro verurteilt worden. Da er den Gesamtbetrag nicht
begleichen konnte, musste er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 87 Tagen antreten.
Auch er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Am 24. Mai 2026 kontrollierte die Bundespolizei gegen 11:30 Uhr an der BAB 8 im
Bereich der Landesgrenze zu Luxemburg einen syrischen Staatsangehörigen bei der
Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen
Betruges vor. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 450 Euro konnte er die
15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Reise fortsetzen.

Nur kurze Zeit später, gegen 12:00 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte an der BAB
6 einen afghanischen Staatsangehörigen als Mitfahrer in einem in Frankreich
zugelassenen Fahrzeug. Die Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme
wegen versuchter unerlaubter Einreise. Der 26-Jährige konnte die verhängte
Geldstrafe von 590 Euro begleichen und dadurch eine 59-tägige
Ersatzfreiheitsstrafe vermeiden.

In den späten Abendstunden desselben Tages wurde gegen 23:30 Uhr ein 27-Jähriger
bulgarischer Staatsangehöriger bei der Einreise aus Frankreich auf der BAB 6
kontrolliert. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz. Nach anfänglichen Zahlungsschwierigkeiten konnte er
die Geldstrafe in Höhe von 400 Euro begleichen und damit die Vollstreckung einer
10-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

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Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Saarbrücken, übermittelt durch
news aktuell

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