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Saarbrücken (ots) – Bei vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen auf der BAB 6 hat die Bundespolizei am 25. Mai 2026 mehrere Fahndungstreffer verzeichnet.

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Gegen 17:20 Uhr wurde bei der Einreise nach Deutschland ein in Frankreich zugelassenes Fahrzeug kontrolliert. Der 23-jährige französische Beifahrer war wegen Fahrens ohne Führerschein zur Festnahme ausgeschrieben. Nach Angaben der Bundespolizei konnte er eine Geldstrafe von 2.000 Euro zahlen und so eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

Am selben Grenzübergang folgten weitere Treffer: Gegen 19:00 Uhr lagen gegen einen 32-jährigen türkischen Staatsangehörigen zwei Festnahmeausschreibungen vor, weil mehrere Geldbußen nicht bezahlt waren. Er zahlte insgesamt 380 Euro und verhinderte damit eine sechstägige Erzwingungshaft. Rund eine Stunde später beglich ein 31-jähriger französischer Staatsangehöriger 1.000 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis; dadurch blieb ihm eine 25-tägige Ersatzfreiheitsstrafe erspart. Beide konnten laut Polizei anschließend weiterreisen.

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Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Saarbrücken, übermittelt durch news aktuell

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