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Die saarländische Landesregierung hat am Montag (16. März 2020) weitere Maßnahmen bekannt gegeben, um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen. Ab Mittwoch (18. März 2020) 00:00 Uhr gelten neue Beschränkungen für Gaststätten, Malls und Freizeiteinrichtungen. Darüber hinaus wird der Hochschulbetrieb an der Universität des Saarlandes, der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule für Musik Saar bis zum 24. April 2020 ausgesetzt.

Mit den Maßnahmen kommen auf die Saarländerinnen und Saarländer harte Zeiten zu: die berühmte saarländische Gemütlich- und Geselligkeit findet in den nächsten Wochen nur noch in den eigenen vier Wänden statt. Doch Panik ist nicht angebracht, denn alle Waren des täglichen Bedarfs können auch weiterhin normal eingekauft werden, so dass “Hamsterkäufe” definitiv nicht notwendig sind!

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Ministerpräsident Tobias Hans (CDU)
Foto: Staatskanzlei Saarland/Carsten Simon

Ministerpräsident Tobias Hans: „Wichtig ist vorab: die Versorgung mit Lebensmitteln und den Grundgütern des Lebens bleibt jederzeit gesichert. Lebensmittel, Tierbedarfsmärkte, Drogerie, Baumärkte, Apotheken, Tankstellen und Banken bleiben offen und erhalten zum Teil sogar die Möglichkeit, ihre Öffnungszeiten zu erweiterten. Alle Maßnahmen, die wir beschließen, haben ein Ziel: Eine Abflachung der Ansteckungskurve, um unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Dazu müssen wir leider auch radikale Einschnitte unseres gesellschaftlichen Lebens in Kauf nehmen, die den Alltag eines jeden Einzelnen von uns allen spürbar verändern. Uns Saarländerinnen und Saarländern fällt die jetzt geforderte Distanz besonders schwer, denn wir sind gesellige Menschen. Aber: Wir sind auch verantwortungsvolle Menschen. Das gilt auch für die Landesregierung: Wir wägen jede neue Maßnahme zur Eindämmung des Virus sehr genau ab und treffen jede Entscheidung zum Schutz der Menschen im Saarland. Bei den neuen Regelungen war es uns wichtig, eine bundesweit einheitliche Lösung zu finden. Ein Flickenteppich innerhalb von Deutschland wäre alles andere als effektiv und hilfreich. Jetzt kommt es aber auch auf die Mitarbeit der Saarländerinnen und Saarländer an: Nehmen sie die Bedrohung nicht auf leichte Schulter und halten sie sich akribisch an die Verbote und Empfehlungen, denn nur so können Maßnahmen greifen.“

Anke Rehlinger – Foto: SPD Saar

Die stellvertretende Ministerpräsidentin Anke Rehlinger ergänzt: „Diese Krise braucht Zusammenhalt. Auch wenn es komisch klingt: Solidarität zeigt sich dieser Tage durch Distanz. Wer seine Mitmenschen und sich selbst schützen will, der hält Abstand. Saarländerinnen und Saarländer lieben die Geselligkeit und ich freue mich schon jetzt wieder darauf, wenn unsere Feste wieder möglich sein werden. Doch um vor allem ältere und kranke Menschen zu schützen, bitten wir die Bevölkerung auf sehr vieles zu verzichten, was uns lieb und teuer ist. Die Landesregierung muss in diesen Tagen sehr einschneidende Maßnahmen treffen. Das sind harte Einschnitte in die Freiheit, in die Freizügigkeit und das öffentliche und wirtschaftliche Leben. Unser europäisches Herz schmerzt beispielsweise heftig, weil wir die Grenzen schließen mussten. Die Hoffnung ist: Je härtere Maßnahmen wir jetzt ergreifen, umso kürzer müssen sie hoffentlich wirken und umso nachhaltiger können wir die Ausbreitung des Virus verlangsamen. Für die Wirtschaft hat diese Pandemie dramatische Auswirkungen. Das klare Signal der Bundes- und der saarländischen Landesregierung: Wir lassen niemanden alleine mit existenziellen Sorgen. Wir helfen, wo wir können, um diese Krise zu bewältigen. Wir stehen zusammen.“

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Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

    • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
    • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
    • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
    • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
    • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
    • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
    • Spielplätze.

 

  • Zu verbieten sind
    • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
    • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

 

  • Zu erlassen sind
    • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
    • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
    • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und –hinweise
    • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
    • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.
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