Digitale Lernplattformen, Tablets im Unterricht, Schulbücher als App: Was an vielen Schulen längst Alltag ist, soll nun auch im Sozialrecht ankommen. Das Saarland hat im Bundesrat einen Antrag eingebracht, der digitale Bildungsmedien und schulgebundene Endgeräte ausdrücklich als Lernmittel anerkennen will – und damit für Kinder und Jugendliche aus Familien mit Bürgergeld oder Sozialhilfe besser absichern soll.
Ausgangspunkt ist die aktuelle Beratung der Bundesregierung zur Novelle des SGB II. In seiner Sitzung am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat dazu Stellung genommen. In diese Stellungnahme ist eine zentrale Forderung des Saarlandes eingeflossen: Die soziale Absicherung schulischer Bildung soll an die Realität digitaler Lern- und Unterrichtsformen angepasst werden. Bislang sind im Gesetz vor allem gedruckte Schulbücher und Arbeitshefte als Lernmittel vorgesehen.
Der Vorstoß aus dem Saarland knüpft direkt an das eigene Digitale-Bildungs-Gesetz an. Mit diesem Landesgesetz wurden frühzeitig verbindliche Standards für digitale Bildung festgelegt und die Rolle des Landes als Vorreiter in diesem Bereich ausgebaut. Während das Gesetz die pädagogischen und organisatorischen Grundlagen an den Schulen regelt, soll der Bundesratsantrag nun dafür sorgen, dass auch die sozialen Unterstützungssysteme mit dieser Entwicklung Schritt halten.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot betonte den Anspruch des Landes, digitale Bildung fest im Schulalltag zu verankern: „Mit dem Digitalen-Bildungs-Gesetz haben wir im Saarland klar festgelegt: Digitale Bildung ist fester Bestandteil guter schulischer Bildung. Wir nehmen damit bewusst die Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen ernst, die heute digital geprägt sind – in ihrem Alltag, in ihrer Kommunikation und in ihrem Lernen. In der Schule zeigt sich diese Realität in einem Schulalltag, in dem digitale Lernplattformen, adaptive Lernsysteme und schulgebundene Endgeräte längst Arbeitshefte und Schulbücher ergänzen. Als Bildungsland gehen wir hier voran und übernehmen Verantwortung. Wenn digitale Lernmittel heute Voraussetzung für erfolgreichen Unterricht sind, dann müssen sie auch im Sozialrecht genauso anerkannt werden, denn Digitale Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen.“
Auch das Sozialministerium trägt den Vorstoß mit. Sozialminister Magnus Jung unterstrich die Bedeutung des Themas über den Schulkontext hinaus: „Digitale Bildung ist heute ein zentraler Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe. Mit den gemeinsam eingebrachten Änderungsanträgen des Sozial- und des Bildungsministeriums setzen wir ein klares Zeichen: Chancengleichheit in der Bildung muss auch im digitalen Zeitalter gewährleistet sein. Kein Kind darf aufgrund seiner sozialen Herkunft, seines Wohnortes oder der familiären Situation benachteiligt werden. Unser Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen und eine selbstbestimmte Zukunft zu ermöglichen.“
Konkret sieht der saarländische Antrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den Lernmittelbegriff in zwei zentralen Sozialgesetzbüchern zu erweitern: in § 21 Absatz 6a SGB II, der den Mehrbedarf für Schülerinnen und Schüler im Bürgergeld regelt, sowie in § 30 Absatz 9 SGB XII, der den Mehrbedarf in der Sozialhilfe betrifft. Der bislang auf gedruckte Schulbücher und gleichgestellte Arbeitshefte beschränkte Begriff soll künftig ausdrücklich auch digitale Substitute dieser Materialien umfassen.
Nach dem Willen des Saarlandes sollen außerdem die entgeltliche Ausleihe digitaler Bildungsmedien sowie die entgeltliche Ausleihe schulgebundener mobiler Endgeräte der Schule oder des Schulträgers als Mehrbedarf anerkannt werden können. Eingeschlossen wären dabei auch die zur Nutzung erforderliche Betriebssoftware und das notwendige Zubehör. Damit würde rechtlich klargestellt, dass digitale Bildungsmedien und die dafür benötigten Geräte als funktionale Einheit gelten und gemeinsam als Lernmittel im Sinne des Sozialrechts zu betrachten sind.
Eine wichtige Rolle spielen in diesem Zusammenhang schulische Leihsysteme, wie sie im Saarland im Einklang mit dem Digitalen-Bildungs-Gesetz bereits etabliert wurden. Diese Systeme sollen nicht nur Datenschutz, IT-Sicherheit und pädagogische Steuerbarkeit gewährleisten, sondern auch verhindern, dass durch sehr unterschiedliche private Endgeräte soziale Unterschiede im Klassenzimmer sichtbar und wirksam werden.
Mit dem Antrag setzt das Saarland auch auf Bundesebene ein Signal. Im weiteren Verfahren im Bundesrat will sich das Land dafür einsetzen, dass digitale Bildungsmedien bundesweit als gleichwertige Lernmittel anerkannt werden. Ziel ist es, digitale Teilhabe und Chancengerechtigkeit dauerhaft zu stärken und die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass sie dem digitalen Schulalltag gerecht werden.



















