Das Saarland krempelt seine Förderschulen um. Der Ministerrat hat eine neue Förderschulverordnung beschlossen, die ab dem 1. August 2026 in Kraft tritt und die sonderpädagogische Förderung im Land grundlegend neu aufstellt. Im Zentrum steht ein Anspruch, den Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot so formuliert: „Jedes Kind hat das Recht auf bestmögliche Bildung und die Unterstützung, die es für seinen individuellen Weg braucht.“
Dass die Reform überfällig war, zeigen die Zahlen. Die Schülerschaft an den Förderschulen ist in den vergangenen Jahren spürbar gewachsen, gleichzeitig werden die Unterstützungsbedarfe komplexer und greifen häufiger ineinander. Auf diese Entwicklung reagiert die Landesregierung nun mit einem Regelwerk, das mehr Spielraum schaffen und gleichzeitig klarere Strukturen vorgeben soll.
Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Schulorganisation vor Ort. Künftig dürfen Förderschulen mehrere sonderpädagogische Schwerpunkte unter einem Dach bündeln. Verändert sich der Unterstützungsbedarf eines Kindes, muss damit nicht zwangsläufig ein Schulwechsel verbunden sein. Vertraute Bezugspersonen, gewohnte Wege und ein stabiles Umfeld bleiben so häufiger erhalten – ein Aspekt, der gerade für Familien mit sonderpädagogischem Förderbedarf entscheidend ist.
Auch inhaltlich ordnet das Ministerium den Unterricht neu. Informatik wird an allen Förderschulen verbindlicher Bestandteil der Stundentafel, einzige Ausnahme bildet der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Für genau diesen Bereich gibt es im Gegenzug erstmals überhaupt eine verbindliche Stundentafel, die den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zu einer stärkeren Fächerorientierung folgt. Über einen flexiblen Profilbereich können die Schulen außerdem eigene Schwerpunkte setzen, etwa in der beruflichen Orientierung, in Nachhaltigkeit, Gesundheit oder Bewegung. Das neue Individuelle sonderpädagogische Angebot, kurz IspA, verankert gezielte Förderung fest im Schulalltag.
Deutlich erweitert werden zudem die Abschlussperspektiven. An zielgleich unterrichtenden Förderschulen – etwa mit den Schwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung oder Sehen und Hören – sollen Schülerinnen und Schüler künftig nicht nur den Hauptschulabschluss, sondern auch den Mittleren Bildungsabschluss erreichen können. Einheitliche Vorgaben für Prüfungen und Zeugnisse sollen die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen erhöhen und Anschlüsse erleichtern.
Einen sichtbaren Schub erhält schließlich die demokratische Teilhabe. Der Klassenrat wird in allen Jahrgangsstufen verbindlich, eine Unterrichtsstunde pro Woche ist dafür fest reserviert. Hier sollen Kinder und Jugendliche regelmäßig über Schulalltag und Schulentwicklung mitberaten und Entscheidungen mittragen. Parallel öffnet die Verordnung die berufliche Orientierung weiter: flexiblere Stundentafeln, zusätzliche Praxisphasen sowie engere Kontakte zu Betrieben, Berufsbildungszentren und der Agentur für Arbeit sollen den Übergang in die Arbeitswelt erleichtern.
Vor dem Kabinettsbeschluss hatte das Ministerium ein breites Beteiligungsverfahren durchgeführt. Verbände, Schulträger, Fachorganisationen sowie Eltern-, Schüler- und Personalvertretungen brachten ihre Sicht in die Anhörung ein. Damit die Umsetzung gelingt, sollen Schulen und Lehrkräfte ab Sommer durch begleitende Fortbildungs- und Unterstützungsangebote auf die neuen Vorgaben vorbereitet werden.



















