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Für den deutschen Strommarkt beginnt eine neue Phase: Die Bundesnetzagentur hat die Ausschreibungen zur Sicherung der Stromversorgung offiziell gestartet. Grundlage ist das sogenannte Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG), das in Kürze in Kraft treten soll. Als ersten Termin für die Angebotsabgabe hat die Behörde den 8. September 2026 festgelegt.

Im Kern geht es darum, den Markt gegen jene Zeiträume abzusichern, in denen Sonne und Wind zu wenig Energie liefern. Behördenpräsident Klaus Müller ordnet den Schritt als grundlegende Weichenstellung ein. „Das StromVKG soll in Kürze in Kraft treten. Dadurch hat der Gesetzgeber einen Rahmen geschaffen, damit der Strommarkt auch in Zukunft über ausreichend gesicherte Leistung verfügt“, erklärt er. Dies sichere Phasen ab, in denen zu wenig Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werde.

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Müller betont, dass seine Behörde die Weichen frühzeitig gestellt habe. „Die Bundesnetzagentur hat sich schon vor Verabschiedung des Gesetzes gründlich vorbereitet. Wir werden die Ausschreibungen nun mit größter Sorgfalt, aber zügig umsetzen“, so der Präsident. Ziel sei es, dass die ersten Anlagen möglichst bald errichtet werden könnten. Noch in diesem Jahr sollen dazu zwei Ausschreibungen für sogenannte Langzeitkapazitäten stattfinden.

Bewerben dürfen sich Anlagen, die über einen längeren Zeitraum verlässlich Strom liefern und damit auch längere Dunkelflauten oder Engpässe bei Importen überbrücken können. Die Kraftwerke müssen dabei technische Kriterien erfüllen und einen passenden Standort vorweisen. Dazu zählt etwa die Fähigkeit, mit der sogenannten Momentanreserve zur Netzstabilität beizutragen, und zwar auch dann, wenn die Anlage gerade keinen Strom produziert.

Wer einen Zuschlag erhält, geht eine langfristige Verpflichtung ein: Über 15 Jahre muss die zugesagte Leistung vorgehalten und bereitgestellt werden. Im Gegenzug fließt eine jährliche Vergütung, deren Höhe sich im Wettbewerb bestimmt. Nur die günstigsten Angebote setzen sich durch. Zusätzlich greift eine regionale Steuerung, die einen sinnvollen Zubau sichern soll. Sie wird allerdings erst aktiv, sobald sich im netztechnischen Norden Projekte im Umfang eines Drittels des gesamten Volumens durchgesetzt haben. Danach erhalten Gebote im Süden einen Bonus in Form eines Abschlags von 16.000 Euro pro Megawatt reduzierter Leistung und Jahr.

Für den ersten Termin am 8. September 2026 schreibt die Behörde insgesamt 4.500 Megawatt reduzierter Leistung aus. Dieser Wert bemisst mithilfe eines gesetzlich festgelegten Faktors, welchen tatsächlichen Beitrag eine Anlage zur Versorgungssicherheit leistet, was je nach Technologie unterschiedlich ausfällt. Der Höchstpreis liegt in dieser Runde bei 244.000 Euro je Megawatt reduzierter Leistung pro Jahr.

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Alle Gebote müssen bis zum 8. September 2026 um 24 Uhr elektronisch über die eigens eingerichtete Internetplattform der Bundesnetzagentur eingehen. Für Formate und Formulare gelten verbindliche Vorgaben; wer diese nicht einhält, wird vom Verfahren ausgeschlossen. Die Zuschläge sollen bis zum 3. November 2026 feststehen. Den zweiten Gebotstermin will die Behörde am 10. November 2026 bekanntgeben.

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