Der Finanzausschuss des Bundesrates beschäftigte sich am Donnerstag (26.09.2019) mit der Erweiterung der Haftung von Betreibern von elektronischen Marktplätzen.

Durch die immer stärkere Bedeutung des Online-Handels in Deutschland hat die Zahl der Warensendungen – insbesondere aus dem nichteuropäischen Ausland – stark zugenommen. Nach Angaben des Zolls betrug die Zahl der Sendungen allein aus China im Jahr 2017 100 Millionen und hat sich gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt. Dazu bedienen sich die Händler E-Commerce-Plattformen, die auch als „elektronischer Marktplatz“ bezeichnet werden. Die Betreiber der „Marktplätze“ ermöglichen den Händlern über diesen Weg ihre Waren zu verkaufen. Sie erleichtern so den ausländischen Unternehmern den Zugang zum inländischen Markt.

„Der Online-Handel darf kein rechtsfreier Raum sein. Daher hat das Saarland bereits in der Vergangenheit die Einführung eines Gesetzes unterstützt, durch das der Marktplatzbetreiber neben dem Onlinehändler für ausgefallene Umsatzsteuer haftet. Das am 01. Januar 2019 eingeführte Gesetz sieht zudem bestimmte Aufzeichnungspflichten für den Marktplatzbetreiber vor. Dadurch wird dem Umsatzsteuerausfall effektiv entgegengewirkt.

Nun wollen wir gegen Wettbewerbsnachteile für europäische Händler vorgehen, wenn Online-Händler verbraucher-, gesundheits- und umweltschützende Maßnahmen nicht einhalten. Deshalb unterstützt das Saarland die Bundesratsinitiative von Bayern, die am 26.09.19 im Finanzausschuss des Bundesrates beraten wurde“, erklärte Finanzminister Peter Strobel.

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