Kritisch sieht die Arbeitskammer hingegen die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung. „Gerade vor dem Hintergrund des Strukturwandels im Saarland und der Notwendigkeit, noch mehr Engagement bei der Weiterbildung und Absicherung für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen  zu entwickeln, ist eine Beitragssenkung nicht zukunftsweisend“, so Caspar abschließend.

Auch Oskar Lafontaine (LINKE) äußerte sich zu dem Thema – allerdings weniger positiv: “Die Einigung von CDU, CSU und SPD bei der Grundrente „eine minimale Besserstellung, die nichts an der Schlechterstellung der deutschen Rentnerinnen und Rentner gegenüber den österreichischen Nachbarn ändert, wo ein Durchschnittsrentner im Monat 800 Euro mehr hat.

Auch weil dort alle in die Rentenversicherung einzahlen, auch Beamte, Selbständige und Politiker. CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne haben mit den Kürzungen und der Privatisierung der gesetzlichen Rente bewirkt, dass immer mehr Menschen trotz harter Arbeit im Alter in Armut leben müssen. Während die ‘große Koalition’ bei armen Rentnern um jeden Cent ringt und die Grundrente nun nach den Worten des CSU-Vorsitzenden Söder zwischen 1,1 und 1,5 Milliarden Euro ‘kosten’ soll, sind für dieselben Parteien hunderte Milliarden für Banken, 30 Milliarden mehr für Krieg und Rüstung und zehn Milliarden für die oberen Zehntausend durch die vollständige Abschaffung des Soli kein Problem. Das ist Wasser auf die Mühlen der AfD.”

Die Grundrente ist ein Zuschlag auf die Rentenansprüche von Geringverdienern, die 35 Beitragsjahre durch Arbeit, Kindererziehung oder Pflege aufweisen. Die große Koalition will vermeiden, dass Menschen die Grundrente erhalten, obwohl ihr Auskommen durch andere Einnahmequellen gesichert ist. Bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare wird die Grundrente in voller Höhe gezahlt. Damit eine Verbesserung durch die Grundrente nicht durch eine Kürzung des Wohngeldes aufgehoben wird, wird ein Freibetrag im Volumen von 80 Millionen Euro eingeführt. Durch die mit der Grundrente mögliche Anhebung der Rentenzahlung und den höheren Freibetrag beim Wohngeld, kann in den meisten Fällen der Gang zum Sozialamt entfallen. Die Kosten der Grundrente sowie für die Freibeträge in der Grundsicherung und beim Wohngeld sollen aus Steuern und ohne Beitragserhöhung in der Rentenversicherung finanziert werden.

 

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