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Die Grünen-Fraktion kritisiert die Haltung der Landesregierung, kein Glyphosat-Verbot im Saarland zu erlassen. Einen entsprechenden Antrag der Grünen hat die Große Koalition im Plenum am 15.06. abgelehnt. Zudem hat eine Anfrage der Grünen ergeben, dass die Landesregierung keine Rückstandskontrollen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen auf Glyphosat plant. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende, Hubert Ulrich:

“Die Landesregierung tritt in der Glyphosat-Frage das

Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender DIE GRÜNEN im Landtag - Bild: gruene-fraktion-saar.de
Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender DIE GRÜNEN im Landtag – Bild: gruene-fraktion-saar.de
Vorsorgeprinzip weiterhin mit Füßen. Wir halten die Entscheidung, kein Ausbringungsverbot im Saarland zu erlassen, für absolut unverantwortlich. Besonders die SPD und allen voran Umweltminister Jost haben bei diesem Thema keinerlei Rückgrat bewiesen und sogar die Position ihrer eigenen Bundespartei torpediert.

Wie wenig sich die Landesregierung um einen vorsorgenden Gesundheitsschutz bemüht, zeigen auch die Antworten auf eine Anfrage unserer Fraktion zum Thema Rückstandskontrollen. So werden im Saarland zurzeit weder Lebensmittel noch Bedarfsgegenstände auf Glyphosat-Rückstände hin beprobt, noch ist geplant, die Labore des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz künftig für eine entsprechende Analysemethode zu akkreditieren.

Dabei haben Studien gezeigt, dass Glyphosat zum Teil in großen Mengen in Bedarfsgegenständen und Lebensmitteln vorkommt. Laut einer Untersuchung des Umweltinstituts München liegt die Glyphosat-Konzentration in Bieren bis zu 300 Mal höher als der Grenzwert für diesen Stoff im Trinkwasser. Die Argumentation der Landesregierung, weshalb sie dennoch keine Proben veranlassen will, ist hanebüchen. So gibt sie an, dass der ADI-Wert, also die Menge eines Stoffes, die ein Mensch täglich ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufnehmen kann, im Falle von Glyphosat unter einem Prozent liegt. Studien haben jedoch gezeigt, dass sich dieser Stoff im Körper über die Jahre hinweg anreichert. So hat eine Beprobung des Urins von 2000 Bundesbürgern ergeben, dass in 75 Prozent der Fälle die Glyphosat-Konzentration den Trinkwassergrenzwert um das Fünffache übersteigt.

Aus diesen Gründen fordern wir die Landesregierung erneut auf, umgehend regelmäßige Proben von Bedarfsgegenständen und Lebensmitteln auf Glyphosat-Rückstände zu veranlassen.
Darüber hinaus darf sie nicht länger Haushaltsmittel bereitstellen, um die konservierende Bodenbearbeitung zu fördern (zwischen 2012 und 2014 ca. 300.000 Euro jährlich). Denn bei dieser Bewirtschaftungsform wird auf den Pflug verzichtet und es werden stattdessen Totalherbizide eingesetzt. Dadurch werden zwar Schädlinge beseitigt, gleichzeitig aber auch andere Pflanzen und Tiere geschädigt. Auch der BUND hatte diese Praxis in der Glyphosat-Anhörung mit Hinweis auf den Rückgang der Artenvielfalt kritisiert. Wir verlangen, dass die Förderung der konservierenden Bodenbearbeitung aus öffentlichen Mitteln unverzüglich eingestellt wird.”

Link zur Drucksache: https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Aw15_1865.pdf

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