„Nur, solange der Vorrat reicht“: Woche für Woche bewerben Händler Schnäppchen, Sonderangebote und Aktionsware in bunten Prospekten und locken damit viele Kunden in ihre Läden. Allerdings stehen diese dann bereits kurz nach Ladenöffnung immer wieder vor leeren Regalen, weil die Angebote schon frühmorgens ausverkauft sind. 

Die CDU-Landtagsfraktion will gegen diese Lockvogelmasche vorgehen: „Es kann nicht sein, dass die Verbraucher durch falsche Versprechen in ein Geschäft gelockt werden und am Ende in die Röhre gucken. Wir wollen deshalb eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, um die Rechte der Verbraucher zu stärken“, sagt die verbraucherpolitische Sprecherin Sarah Gillen.

Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sind die Händler zwar bereits heute dazu verpflichtet, ihre Aktionsware für einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Das Problem: Die Verbraucher können als Privatperson den Händler bei einem Verstoß weder belangen, noch haben sie ein Recht darauf, die Ware zum angegebenen Preis auch tatsächlich zu bekommen. Wer sich als Kunde getäuscht sieht, kann sich an die örtliche Verbraucherzentrale wenden. Bei der Verbraucherzentrale im Saarland sind in diesem Jahr über 700 Beschwerden zu unlauteren Geschäftspraktiken eingegangen. Darunter fallen Irreführung, Betrug, unerwünschte Werbung, untergeschobene Verträge und Lockvogelwerbung.

Gillen: „Unsere Verbraucherzentrale ist personell aber gar nicht in der Lage, all den vermeintlichen Verstößen nachzugehen und gegebenenfalls Klage zu erheben. Deshalb sehen wir Handlungsbedarf und wollen uns mit dem Koalitionspartner auf einen Antrag für eine entsprechende Bundesratsinitiative verständigen. Denn solange die Händler bei Lockvogelangeboten keine wirklichen Konsequenzen fürchten müssen, heißt es für die Verbraucher auch weiterhin regelmäßig ‚Der Weg war umsonst‘.“

 

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein