Symbolbild
Anzeige

Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt grundsätzlich die jüngsten Gesetzesinitiativen zur Stärkung der Pflegeberufe – fordert jedoch deutliche Nachbesserungen. Im Zentrum der Kritik stehen die geplanten Regelungen zur Dauer und Ausgestaltung der Pflegefachassistenzausbildung sowie die Zugangsvoraussetzungen für Auszubildende.

Mit dem Pflegefachassistenzgesetz und dem Pflegekompetenzgesetz will der Bund zwei zentrale Baustellen in der Pflege angehen. Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer, spricht von „Bausteinen, die professionelle Pflege fachlich festigen, ihre Attraktivität erhöhen und sie zukunftsfähig weiterentwickeln“. Die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung sei lange überfällig. Doch eine Ausbildung auf nur 18 Monate zu verkürzen – wie aktuell vorgesehen – hält die Arbeitskammer für falsch. Sie verweist auf das saarländische Modell mit 23 Monaten und betont: „Die Ausbildung muss in beide Richtungen anschlussfähig bleiben – sowohl als Anerkennung bei Ausbildungsabbrüchen als auch für eine Weiterqualifizierung zur Pflegefachkraft.“

Anzeige

Zugleich äußert die Arbeitskammer Kritik an den Zugangsvoraussetzungen. Zwar sei es zu begrüßen, dass Zugewanderten Wege in die Pflege ermöglicht werden – doch der Verzicht auf einen Schulabschluss als Mindestvoraussetzung sei problematisch. „Das vermittelt den Eindruck, dass für den Einstieg in einen Pflegeberuf keine Qualifizierung nötig ist. Damit droht das Ansehen der Pflegeberufe Schaden zu nehmen“, so Zeiger. Menschen ohne Schulabschluss sollten während der Ausbildung gezielt gefördert und zu einem Schulabschluss geführt werden. Dafür brauche es mehr Zeit und gezielte Unterstützung.

Positiv bewertet die Arbeitskammer das geplante Pflegekompetenzgesetz. Es soll Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen und damit die Berufszufriedenheit wie auch die Qualität der Versorgung erhöhen. Doch mit erweiterten Kompetenzen müsse auch eine angemessene Ausstattung einhergehen: mehr Personal, mehr Zeit, bessere Bezahlung und gezielte Weiterbildungen. Andernfalls blieben die Reformen reine Symbolpolitik, warnt Zeiger.

Die zentrale Botschaft der Stellungnahme lautet: Wer die Pflege wirklich stärken will, muss sie ernst nehmen – nicht nur im Gesetzestext, sondern auch bei Ressourcen, Finanzierung und Anerkennung. „Ohne verbindliche Refinanzierung und ein klares Verständnis der Kompetenzen bleibt die Stärkung der Pflege ein Lippenbekenntnis“, fasst Zeiger zusammen.

Anzeige

Die vollständige Stellungnahme der Arbeitskammer ist online abrufbar unter: www.arbeitskammer.de/pflegeassistenzfachausbildung

(Visited 123 times, 1 visits today)
Anzeige