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Der große Fachkräftebedarf im Bereich der Bildung hat die Länder und die Kultusministerkonferenz (KMK) in den letzten Monaten intensiv beschäftigt. Mit dem in dieser Woche im saarländischen Landtag verabschiedeten Gesetz ermöglicht das Saarland nun den Quereinstieg in allen Phasen der Lehrkräftebildung. Damit soll noch mehr Vielfalt und Expertise in saarländische Klassenzimmer einziehen.

„Die heutige Verabschiedung des Gesetzes zum Quereinstieg markiert einen entscheidenden Schritt für die Zukunft der Bildung im Saarland. Wir leben in einer Zeit des Wandels – politisch, gesellschaftlich und technologisch. Unsere Welt verändert sich rapide, und mit ihr auch die Anforderungen an unser Bildungssystem. Bildung ist der Schlüssel zur Bewältigung vieler Herausforderungen, die durch die Transformation unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystem entstehen. Dabei ist ‚Bildung in Zeiten des Wandels‘ nicht nur eine Frage technischer Anpassungen oder administrativer Weichenstellungen. Es ist auch und vor allem eine Frage der Haltung: Wie können wir dafür sorgen, dass unsere Schulen Orte der Zukunft werden, die junge Menschen nicht nur auf die Welt von morgen vorbereiten, sondern sie ermutigen, diese Welt selbstbewusst, kreativ und frei mitzugestalten? Ein wesentlicher Baustein, um dies zu ermöglichen, ist die Fachkräftesicherung im Bildungsbereich. Wir brauchen gut ausgebildete, motivierte, kreative und innovative Lehrkräfte. Lehrkräfte, die gemeinsam im Team an Lösungen in ihrer Schule arbeiten. Lehrkräfte mit verschiedenen beruflichen Hintergründen oder Lebenserfahrungen. Die Vielfalt unserer Lehrkräfte ist auch eine Antwort auf die Vielfalt unserer Schülerinnen und Schüler.“ so Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot.

Das sieht das Gesetz vor:

1. Quereinstieg ins Hochschulstudium: der „Q-Master“
Neben dem grundständigen Lehramtsstudium wird ein universitärer Quereinstieg für Bedarfsfächer mit dem Abschluss Master of Education (Q-Master) eingeführt. Bachelorabsolventen können damit aus einem nicht lehramtsbezogenen Studiengang in einen lehramtsbezogenen Masterstudiengang wechseln. Dieser bezieht sich auf die Lehrämter für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen und für die Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen, auf das Lehramt an beruflichen Schulen und auf das Lehramt für Sonderpädagogik.

Bei den Lehrämtern für die Sekundarstufe I sowie für die Sekundarstufe I und II können der Master of Education neben einem Zweifachstudium auch als Groß- bzw. Doppelfach studiert werden. Statt eines zweiten Unterrichtsfachs kann hier ein zweiter fachlicher Schwerpunkt eines Unterrichtsfachs studiert werden. Dabei steht der zweite fachliche Schwerpunkt dem Zweitfach gleich, so dass auch hier zwei Unterrichtsfächer abgedeckt werden. Über diese Groß- bzw. Doppelfachregelung können die dringend benötigten Lehrkräfte u. a. für die MINT-Fächer sowie für Bildende Kunst und Musik gewonnen werden.

2. Quereinstiege in den Vorbereitungsdienst
Die Möglichkeit des Quereinstiegs in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen sowie für die Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen wird für Masterabsolventen aus Nicht-Lehramtsstudiengängen an Fachhochschulen erweitert. Bisher wurden hier nur die universitären Masterabschlüsse und Diplome anerkannt.

Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik wird für Masterabsolventen bestimmter Studiengänge geöffnet, wie z. B. für allgemeine Sonderpädagogik, Sprachtherapie, Rehapädagogik, Psychologie, Heilpädagogik oder Inklusionspädagogik, die zwei sonderpädagogischen Schwerpunkten entsprechen. Eine Nachqualifizierung in einem zweiten Unterrichtsfach erfolgt im anschließenden Vorbereitungsdienst.

Auch wird der Wechsel zwischen Lehramtstypen ermöglicht. So können Bewerber durch die Gesetzesänderung mit einem Ersten Staatsexamen Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen zugelassen werden.

3.  Anerkennung von im Ausland erworbenen Lehrerberufsqualifikationen
Die Anerkennung von Abschlüssen aus Drittstaaten soll ermöglicht werden, nachdem die EU-Staatenregelung bereits umgesetzt worden ist. Ziel ist, die hierin liegenden Potentiale besser nutzen zu können. Personen mit einer derartigen Lehrerberufsqualifikation sollen schneller, gezielter und dauerhaft in den saarländischen Schuldienst integriert und ihre beruflichen Perspektiven vergrößert werden

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