Symbolbild

Die Förderungen für die außerschulische Jugendbildung, die Jugendarbeit, die internationale Jugendarbeit, die Kinder- und Jugenderholung sowie die der Ferien- und Wochenendfreizeiten und Jugendbegegnungen mit drei Sonderprogrammen „Jugend schafft Räume“, „Jugend in Aktion“ und „Jugend wird gesehen” werden ausgeweitet, wie Familienministerin Monika Bachmann bekanntgab.

„Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien haben unter der Corona Pandemie in den letzten anderthalb Jahren auf viel Gewohntes verzichten müssen, deshalb gilt es, unser Augenmerk ganz besonders auf sie zu richten“, sagt Bachmann.

Insgesamt werden für diese Maßnahmen rund 840.000 Euro zur Verfügung gestellt. Zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sollen darüber hinaus verstärkt Freiwilligendienstleistende im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) eingesetzt werden. Hierfür stehen dem Familienministerium weitere 630.000 Euro zur Verfügung.

Daneben wird auch der Bereich der Frühen Hilfen ausgebaut, um gezielt werdende Familien und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern in belasteten Lebenssituationen zu entlasten und zu unterstützen. Hierfür werden durch die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2022 zusätzlich 640.000 Euro aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen zur zusätzlichen Förderung eingesetzt.

Die Sonderförderungen haben folgende fünf Schwerpunkte:

„Jugend schafft Räume“

Gefördert werden landesweit Maßnahmen und Projekte mit dem Ziel, Jugendtreffs zu schaffen, zu erweitern oder zu renovieren mit jeweils bis zu 3.000 Euro.

„Jugend in Aktion“

Im Rahmen der Maßnahmenförderung durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie werden die Fördersätze für Bildungsmaßnahmen, für außerunterrichtliche Bildungsmaßnahmen, für Mitarbeiterschulungen befristet bis zum 31.12.2022 aufgestockt, so dass die Maßnahmenträger Planungssicherheit haben bzw. auch auf Teilnehmerbeiträge ganz oder teilweise verzichtet werden kann.

Jugend wird gesehen“

Den anerkannten Trägern der Jugendarbeit nach § 75 SGB VIII wird für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ein Festbetrag zur Verfügung gestellt, damit die Träger ihre Maßnahmen und ihre Tätigkeiten entsprechend bewerben können.

„Angebote für Kinder und Jugendliche mit FSJ unterstützen“

Zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sollen verstärkt Freiwilligendienstleistende im FSJ eingesetzt werden. Damit soll gezielt das Fachpersonal gerade in den Bereichen, die von den Corona bedingten Schließungen besonders betroffen waren, ergänzt und unterstützt werden. Dies betrifft insbesondere

  • die Schulsozialarbeit sowie weitere zusätzliche integrative und additive Fördermaßnahmen an Schulen,
  • die Angebote zur Kindertagesbetreuung sowie weitere zusätzliche integrative und additive Fördermaßnahmen in Kindertageseinrichtungen sowie
  • die Angebote der offenen Jugendarbeit.

In diesen Bereichen wird zwei Jahre lang der Einsatz von FSJ-Teilnehmerinnen und –Teilnehmern mit Zuschüssen in Höhe von 3.000 Euro pro Jahr gefördert. Zusätzlich werden besondere finanzielle Anreize für die Besetzung von FSJ-Stellen mit benachteiligten jungen Menschen geschaffen, um gerade auch dieser Zielgruppe bessere Möglichkeiten zur beruflichen Orientierung durch ein FSJ zu eröffnen. In diesen Fällen können die Zuschüsse auf bis zu 7.000 Euro p.a. erhöht werden.

Auch die FSJ-Träger können für die pädagogische Begleitung benachteiligter junger Menschen zusätzliche Förderleistungen erhalten.

Mit dem Förderprogramm will das Familienministerium in den nächsten beiden Jahren bis zu 200 FSJ-Stellen im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gezielt finanziell unterstützen.

„Corona-Aufholprogramm Frühe Hilfen im Saarland“

Werdende Familien und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern schauen auf eine lange Zeit mit teils einschneidenden Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurück. Besonders betroffen waren und sind Familien, die sich bereits vor der Pandemie in belasteten Lebenssituationen befunden haben. Auch zuvor unbelastete Familien gerieten durch die Pandemie teilweise in Belastungssituationen. Sie alle benötigen zeitnah gezielte weitere Unterstützung.

Das Familienministerium wird hierzu in den bereits vorhandenen Strukturen der Frühen Hilfen gezielt und kurzfristig Angebote schaffen, die schnell bei den Familien ankommen und sie entlasten. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit den Kreiskoordinierungsstellen und weiteren Netzwerkpartnern der Frühen Hilfen. Unter anderem sollen damit die Lotsendienste Frühe Hilfen an den Geburtskliniken verstärkt werden.

Die Ministerin appelliert an alle Verbände, Vereine und Träger sowie deren ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter die Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Die Fördermodalitäten werden derzeit erarbeitet und auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht.

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