bike parked during day
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Nach der erfolgreichen Förderperiode 2021/22 kommt eine Neuauflage der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität – Teilförderung Radverkehr, kurz: NMOB-Rad. Die Antragstellung ist ab dem 24. Mai 2023 möglich, wie Saarlands Mobilitätsministerin Petra Berg im Rahmen der Landespressekonferenz am gestrigen Dienstag mitteilte.

In der ersten Periode wurden gut 500 Anträge und somit ein Fördervolumen von über zwei Millionen Euro ausgeschöpft. Die Förderrichtlinie ist jetzt neu veröffentlicht und im Landeshaushalt 2023 ein Budget von bis zu einer Million Euro bereitgestellt.

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Mit der Förderrichtlinie können auch weiterhin Gemeinden, Städte, Landkreise und der Regionalverband, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen Anträge stellen. Die Förderberechtigung ist dabei von der jeweiligen Fördermaßnahme abhängig. So werden beispielsweise wieder

  • Fahrradabstellanlagen an Bildungs- und Freizeiteinrichtungen,
  • kommunale Radverkehrskonzepte
  • und Lastenfahrräder

gefördert. Je nach Maßnahme beträgt die Fördersumme zwischen 500 Euro und 50.000 Euro bei einer Förderquote zwischen 25 und 80 Prozent.

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„Der Radverkehr im Saarland trägt entscheidend zur Mobilitäts- und Verkehrswende bei und ist gelebter Umwelt- und Klimaschutz“, betont Mobilitätsministerin Petra Berg. „Um saarländische Kommunen auch bei ihren Vorhaben zur Stärkung des Radverkehrs vor Ort zu unterstützen und Radverkehr-Infrastruktur flächendeckend auszubauen, unterstützt das Land beispielsweise bei der Erstellung von Radverkehrskonzepten und bei der Errichtung von Fahrradabstellanlagen. Es ist klar, dass sich das Fahrrad als Fortbewegungsmittel für den Alltag zunehmend etabliert. Mit der Verlängerung unserer sehr erfolgreichen Förderrichtlinie NMOB-Rad tragen wir dazu bei, den Radverkehrsanteil im Saarland weiter zu erhöhen Das ist Verkehrswende konkret. Dafür legen wir diese Förderrichtlinie neu auf und wollen so den Radverkehr im Saarland weiter pushen.“

Weitere Informationen finden sich hier.

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