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Symbolbild

Wenn die Miete zur Verhandlung steht, entscheidet oft ein einziges Dokument über Fairness und Verhältnismäßigkeit: der Mietspiegel. Im Saarpfalz-Kreis wird dieser jetzt neu aufgestellt – umfassender, digitaler und mit gesetzlich geregelter Beteiligung aller Mieterinnen, Mieter und Vermietenden.

Der Gutachterausschuss des Saarpfalz-Kreises hat mit der Datenerhebung für einen neuen Qualifizierten Mietspiegel begonnen. Ziel ist es, aktuelle, nachvollziehbare und rechtssichere Orientierungswerte zu schaffen, die sowohl Gerichten als auch Mietparteien in strittigen Fällen als verlässliche Grundlage dienen. Landrat Frank John begrüßt die Initiative ausdrücklich: „Ich bin dankbar, dass unser Gutachterausschuss an einem neuen Qualifizierten Mietspiegel arbeitet, der nachvollziehbare Richtwerte für Mieten im Saarpfalz-Kreis schafft.“

Seit der Mietspiegelreform 2022 besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht für Mieterinnen, Mieter und Vermietende. Im Saarpfalz-Kreis startet die Erhebung voraussichtlich Anfang August. Zunächst erhalten alle betroffenen Haushalte einen einseitigen Kontaktfragebogen per Post. Dieser dient der Vorauswahl relevanter Mietverhältnisse. Neu ist die Möglichkeit, diesen Fragebogen auch online auszufüllen – alternativ steht ein portofreier Rückumschlag zur Verfügung.

Sofern das Mietverhältnis für den Mietspiegel relevant ist, folgt der ausführliche Hauptfragebogen. Dieser wird – je nach Teilnahmeweg – entweder automatisch online eingeblendet oder postalisch nachgereicht. Erfragt werden dabei Daten zur Wohnungsgröße, Ausstattung, Lage, zum Baujahr und zu etwaigen Modernisierungen. Ergänzend werden auch die Vermietenden in die Befragung einbezogen.

Datenschutz bleibt oberstes Gebot

Die Befragung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland sowie den Datenschutzbeauftragten des Kreises. Persönliche Daten und Mietverträge werden strikt getrennt gespeichert. Ein Abgleich von Antworten mit einzelnen Haushalten ist ausgeschlossen. Die Auswertung erfolgt vollständig anonymisiert. Nach Abschluss der Erhebung werden alle personenbezogenen Daten gelöscht.

Die gesetzlichen Vorgaben schränken zudem die Datenübermittlung durch Städte und Gemeinden ein. Das kann dazu führen, dass versehentlich mehrere Personen desselben Haushalts angeschrieben werden – oder auch Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen.

Warum Mitmachen wichtig ist

Ein qualifizierter Mietspiegel lebt von einer aussagekräftigen Datenbasis. „In der aktuellen Phase sind wir nun auf die Unterstützung aus den Mieterhaushalten angewiesen“, betont Landrat John. Die Teilnahme ist gesetzlich verpflichtend, trägt aber zugleich dazu bei, Mietverhältnisse im Kreis auf eine faire und transparente Grundlage zu stellen.

Der neue Mietspiegel soll ab Anfang 2026 bei der Kreisverwaltung sowie in den Rathäusern der Städte und Gemeinden erhältlich sein – sowohl vor Ort als auch online.

📞 Für Rückfragen steht der Gutachterausschuss unter (06841) 104-7208 oder per E-Mail an mietspiegel@saarpfalz-kreis.de zur Verfügung.

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