Der Staat ist der mit Abstand größte Käufer digitaler Technologien und Dienste – und genau deshalb entscheidet er mit darüber, wie souverän Europa im digitalen Raum künftig aufgestellt ist. Mit dem Public Procurement Act, den die EU-Kommission an diesem 9. September 2026 vorlegen will, steht nun die umfassendste Überarbeitung des europäischen Vergaberechts seit 2014 auf der Agenda.
Der Digitalverband Bitkom bewertet die Pläne im Grundsatz positiv. „Bitkom begrüßt die geplanten Maßnahmen grundsätzlich, sie können Europa resilienter und innovativer machen“, erklärt Verbandspräsident Dr. Ralf Wintergerst. Zugleich benennt er das Kernproblem der bisherigen Praxis deutlich: Die öffentliche Auftragsvergabe sei nach wie vor zu bürokratisch, zu komplex und schlicht zu langsam.
An dieser Stelle setzt die Reform an. Künftig sollen nicht mehr allein der Preis, sondern auch weitere Qualitätskriterien über die Vergabe öffentlicher Aufträge entscheiden. Verhandlungsverfahren zwischen Auftraggebern und Bietern sollen vom Ausnahmefall zur Regel werden. Und Unternehmen müssen ihre Eignungsnachweise nur noch einmal digital hinterlegen, statt sie bei jeder einzelnen Ausschreibung erneut einzureichen.
Besonders die geplanten digitalen Vergabeplattformen hebt Wintergerst hervor. Sie senkten den Aufwand für Verwaltung und Unternehmen spürbar und öffneten die Verfahren zugleich für kleinere Anbieter und Startups. Damit steige die Chance, dass innovative Lösungen und neue Technologien überhaupt eine faire Bewerbungsmöglichkeit erhielten – ein Effekt, der bislang oft an den hohen bürokratischen Hürden scheiterte.
Auch beim Thema Nachhaltigkeit sieht der Verband einen Fortschritt. Die öffentliche Hand solle vorangehen und in ihren Ausschreibungen stärker auf langlebige, reparierbare und recyclingfähige Produkte setzen. Der Staat als Großeinkäufer könne so eine Signalwirkung entfalten, die weit über einzelne Beschaffungen hinausreicht.
Entscheidend bleibt für Bitkom jedoch die Frage der digitalen Souveränität. „Ob Europa digital souveräner wird, entscheidet auch der Großkunde Staat“, so Wintergerst. Die Reform müsse genutzt werden, um praxistaugliche Standards für die Resilienz staatlicher Institutionen zu verankern. Nur europaweit einheitliche Kriterien schafften Rechtssicherheit, ermöglichten eine sinnvolle Abwägung von Aufwand und Nutzen und beugten einer Marktabschottung vor. Auf diese Punkte, mahnt der Verband, solle die Bundesregierung in den kommenden Verhandlungen entschieden drängen.



















