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Aus Anlass mehrerer Hinweisen aus der Bevölkerung, wonach die Kästnerstraße im morgendlichen Berufsverkehr als Abkürzungsstrecke genutzt und hierbei die zulässige Geschwindigkeit in dem verkehrsberuhigten Bereich deutlich überschritten wird, erfolgte eine entsprechende Verkehrsüberwachung durch den Polizeiposten Kirkel.
Im Rahmen dieser Verkehrsüberwachung wurde festgestellt, dass diese Hinweise nicht unbegründet waren und vielen Verkehrsteilnehmern die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht bekannt war; diese beträgt Schrittgeschwindigkeit (max. 7km/h).
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