
Familien im Saarland können ab dem 1. Januar 2027 mit einer spürbaren Entlastung rechnen: Der Ministerrat hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die vollständige Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen festschreibt. Eltern müssen dann keine Personalkostenanteile mehr tragen – das Land übernimmt diese komplett. Finanziert wird das Vorhaben mit zusätzlichen Landesmitteln in Höhe von 44,2 Millionen Euro im Jahr 2026 und 68 Millionen Euro im Jahr 2027.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot machte bei der Vorstellung des Entwurfs deutlich, welches Signal die Landesregierung damit senden will: „Gute Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Mit der Beitragsfreiheit ab 2027 setzen wir ein klares Zeichen für mehr Bildungsgerechtigkeit im Saarland, schaffen echte finanzielle Entlastung für Familien und stärken die frühe Bildung der kleinen Saarländerinnen und Saarländer.“ Bildungsgerechtigkeit sei kein Schlagwort, sondern ein konkretes Versprechen, betonte die Ministerin.
Doch der Gesetzentwurf zum Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz geht über die reine Kostenbefreiung hinaus. Ein zentrales Element ist die Stärkung der Sprachförderung, insbesondere durch das Programm „Startklar Deutsch“. Künftig werden die örtlichen Jugendhilfeträger verpflichtet, mit Kita-Trägern sogenannte Sicherstellungsvereinbarungen abzuschließen. Dadurch sollen Kinder mit besonderem Förderbedarf gezielt in Einrichtungen mit freien Plätzen vermittelt werden können. Auch Kinder, für die eine medizinisch begründete Rückstellung vom Schulbesuch empfohlen wird, sollen so ihren Kita-Platz möglichst behalten. Streichert-Clivot formulierte den Anspruch klar: „Alle Kinder werden bedarfsgerecht schon vor der Schule in unseren Kitas sprachlich gefördert werden – damit keinem Kind am ersten Schultag die Worte fehlen.“
Der Übergang von der Kita in die Grundschule rückt ebenfalls stärker in den Fokus. Der Datenaustausch zwischen beiden Institutionen soll verbindlicher werden, vor allem im letzten Kita-Jahr. Voraussetzung dafür bleibt die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Relevante Informationen zur Entwicklung eines Kindes werden dann verlässlich an die aufnehmende Schule weitergegeben, um Bildungsbiografien lückenloser begleiten zu können.
Auch bei der pädagogischen Qualität setzt die Reform Akzente. Die Anerkennung von Fachkräften wird modernisiert und auf europäische Abschlüsse erweitert – ein Schritt, der Bürokratie abbauen und die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt fördern soll. Gleichzeitig wird die Praxisanleitung gestärkt: Die bestehende Freistellungsregelung gilt künftig ausdrücklich auch für Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger im Berufspraktikum. Damit reagiert das Land auf den anhaltenden Bedarf an qualifiziertem Personal in den Einrichtungen.
Für mehr Planungssicherheit im Alltag sorgen zudem einheitliche Regelungen bei den Schließzeiten. Landesweit dürfen Kitas künftig maximal 20 Tage plus fünf pädagogische Tage im Jahr schließen. Diese verbindliche Obergrenze schafft Verlässlichkeit für Familien, die Beruf und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen müssen, und gibt gleichzeitig Trägern und Kommunen einen klaren Rahmen.
Ergänzend regelt der Gesetzentwurf die Mitteilungspflichten der Träger bei Tarifentwicklungen verbindlicher. Das Land will damit die Personalkostenentwicklung besser prognostizieren und die Finanzierung der Beitragsfreiheit langfristig absichern. Der Entwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren.




















