Scharfer Gegenwind für den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): Die Arbeitskammer des Saarlandes und die Arbeitnehmerkammer Bremen weisen die Pläne der Bundesregierung gemeinsam zurück. Statt eines Schritts nach vorn sehen beide Institutionen einen sozialpolitischen Rückschritt – mit Folgen, die Pflegebedürftige, Angehörige und Beschäftigte gleichermaßen treffen würden.
Im Kern bemängeln die Kammern, dass der Entwurf das Grundversprechen der sozialen Pflegeversicherung aushöhlt. Diese sei einst geschaffen worden, um Pflegebedürftigkeit solidarisch abzusichern und den Gang zum Sozialamt zu verhindern. „Leistungen werden eingeschränkt, Belastungen verlagert und die Verantwortung des Staates weiter zurückgedrängt“, formuliert es Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer Bremen. Genau dieser Mechanismus zeige sich an mehreren Stellen des Papiers.
Besonders deutlich wird die Kritik bei den Eigenanteilen. Eigentlich sollte die Reform die hohen Zuzahlungen dämpfen – tatsächlich aber sollen Leistungszuschüsse der Versicherung künftig später greifen. Die Folge: höhere Eigenbeteiligungen und ein wachsendes Risiko, in die Sozialhilfe abzurutschen. Hinzu kommen verschärfte Kriterien bei den Pflegegraden und Kürzungen in den unteren Stufen, sodass viele Betroffene Unterstützung erst spät oder gar nicht erhalten würden. Auch die jährliche Leistungsanpassung soll hinter der realen Kostenentwicklung zurückbleiben – eine schleichende Entwertung. „Die vorgesehenen Leistungskürzungen und Verschärfungen dienen allein der Kostendämpfung und sind weder pflegewissenschaftlich begründet noch sozialpolitisch verantwortbar“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.
Ein zweites Sorgenfeld betrifft die pflegenden Angehörigen, die zwei Drittel aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgen. Künftig sollen die von der Pflegeversicherung übernommenen Rentenbeiträge sinken und mit Erreichen der Regelaltersgrenze komplett wegfallen. Da es vor allem Frauen sind, die Sorgearbeit leisten, trifft dieser Schnitt sie besonders hart. Heyduck spricht von einer „Geringschätzung der Sorgearbeit“ und einem „Affront gegen alle, die unser Pflegesystem tagtäglich tragen“. Auch die geplante stärkere Heranziehung von Kindern pflegebedürftiger Eltern lehnt sie strikt ab.
Die Beschäftigten in der Pflege geraten aus Sicht der Kammern ebenfalls ins Hintertreffen. Brisant ist vor allem die geplante Aussetzung der tarifgerechten Bezahlung für vier Jahre – ein Schritt, der die mühsam erkämpften Lohnverbesserungen der vergangenen Jahre konterkarieren würde. Parallel dazu fließe durch die neuen Pflegegrad-Regeln weniger Geld für Personal in die stationären Einrichtungen. „Werden Einrichtungen Personalmittel entzogen und tarifliche Standards aufgeweicht, drohen Personalabbau, steigende Arbeitsbelastung und sinkende Attraktivität des Pflegeberufs“, warnt Zeiger. Angesichts des Fachkräftemangels sei das ein fatales Signal.
Auch die Finanzierungslogik des Entwurfs stößt auf Widerstand. Während Versicherte, Beitragszahlende und Familien stärker belastet würden, ziehe sich der Bund aus der Verantwortung zurück – etwa indem die pandemiebedingten Mehrausgaben nicht an die Pflegeversicherung zurückerstattet werden. Wer Solidarität wolle, müsse Bund, Länder und privat Versicherte angemessen einbinden, fordert Heyduck.
Beide Kammern plädieren stattdessen für eine grundlegende Neuausrichtung: Versicherungsfremde Leistungen sollen aus Steuermitteln finanziert werden, langfristiges Ziel müsse eine solidarische Pflege-Bürgervollversicherung sein. Ein gemeinsames Positionspapier liegt vor. „Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet Sparpolitik auf dem Rücken derjenigen, die auf Pflege angewiesen sind oder Pflege leisten“, fasst Zeiger zusammen. Die Probleme der Pflegeversicherung werde er nicht lösen – wohl aber das Vertrauen in eines der zentralen sozialen Sicherungssysteme beschädigen.



















